Kein Fernsehbegriff

■ betr.: Leserbrief "Schwarze Schimanskis", taz vom 6.9.90

Betr.: Leserbrief „Schwarze Schimanskis“, taz vom 6.9.90

Der in der Paragraph 218-Debatte gebrauchte Begriff „Tatort“ ist ein alter Fachbegriff aus dem Strafgesetzbuch (§ 9 StGB) und kein „Fernsehbegriff“, den erst „perverse“ Politiker in Anlehnung an eine Krimiserie „geprägt“ haben. (...) Lutz Gutknecht, Arnsberg