Dauerstudi gefeuert

■ Student muß nach elf Jahren Wohnheim räumen

West-Berlin. Vom Studentenwohnheim direkt ins Altersheim? Das scheint das Schicksal eines 46 Jahre alten Langzeitstudenten zu sein, den das Landgericht Berlin nach satten 22 Semestern (= elf Jahren) nun per Urteil aus dem Einzelzimmer warf.

Wie die Richter meinen, muß ein öffentlich gefördertes Studi- Wohnheim einem Mieter das Zimmer weder für immer noch für ewig zur Verfügung stellen. Wie aus dem Urteil hervorgeht, war der Mietvertrag im März 1976 abgeschlossen worden und galt für die Dauer des Studiums. Der Vermieter hatte elf Jahre später das Zimmer gekündigt. Der Dauerstudent, der inzwischen das Fach gewechselt hatte, klagte gegen die Kündigung und wollte auf weiteres Wohnrecht pochen — ohne Erfolg. Die Richter räumten dem 46jährigen allerdings eine Frist von fünf Monaten ein, in der er den Wohnheimplatz räumen muß. (Aktenzeichen: LG Berlin 61S95/89) dpa