Freundliche Grüße vom Sozialamt

■ Sozialämter raten, noch schnell Ansprüche auf DDR-Vermögen geltend zu machen

West-Berlin. Sage keiner, die vielkritisierten Westberliner Sozialämter pflegten trotz aller Überlastung nicht selbstlos den Dienst am Kunden. Schneite doch dieser Tage allein SozialhilfeempfängerInnen ein freundliches Schreiben ins Haus, in dem unaufgefordert mitgeteilt wird, wer welche Ansprüche wo und innerhalb welcher Frist anmelden kann. Ja, mehr noch: Es wird geraten, diese Ansprüche schriftlich geltend zu machen. Allerdings birgt das so freundliche Schreiben, wie sich schon mancheR gedacht haben mag, einen dicken Pferdefuß. Zwar geht es in der Tat um eventuelle Ansprüche (auch) von SozialhilfeempfängerInnen, doch wären die Westberliner Ämter der falsche Adressat. Wer, den Hinweisen folgend, Aktivitäten entwickelt, verspielt unter Umständen gar gänzlich seinen Anspruch auf die magere Stütze.

Die Sozialämter raten nämlich ihrer Klientel, sich zu Hause eine spannende Gretchenfrage zu stellen: »Sind Sie Eigentümer oder Erbe von Vermögen, das in der DDR nach dem 6.10.1949 enteignet wurde?« Sodann folgt die Empfehlung, mögliche Vermögensansprüche schnellstens bis zu einer am 13. Oktober ablaufenden Frist bei den zuständigen Stellen in der DDR oder Ost-Berlin anzumelden, wobei praktischerweise für nähere Auskünfte über die Zuständigkeiten gleich die Adresse einer Magistratsdienststelle nebst Telefonnummer aufgeführt ist. Dabei gestehen die Ämter ihr schnödes Eigeninteresse offen ein: Nach den Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes gelte schließlich der Grundsatz, daß jedeR ihr/sein eigenes Vermögen und Einkommen einzusetzen habe, bevor die Stütze gezahlt werde. thok