Euro-Aufgreifschwellen

■ Wann die EG-Wettbewerbswächter tätig werden MIT DER FUSIONSKONTROLLE AUF DU UND DU

Berlin (taz) — Ab heute landen Anträge auf die Genehmigung von Unternehmenszusammenschlüssen auf den Brüsseler Schreibtischen, wenn die beteiligten Unternehmen zusammen einen weltweiten Umsatz von mindestens fünf Milliarden Ecu oder rund zehn Milliarden DM haben. Für die Prüfung auf Wettbewerbsverträglichkeit gibt es umfangreiche Formulare, weil der Vorgang in nur einem Monat abgeschlossen sein muß — damit die Konzerne möglichst schnell wissen, woran sie sind. Dann wird über ein formelles Ermittlungsverfahren entschieden, das vier Monate schweben darf.

Übersteigt der Weltumsatz die „Aufgreifschwelle“, gibt es aber zwei Ausnahmen. Im einen Fall muß der EG-Umsatz unter 250 Millionen Ecu liegen, was etwa der Fall sein kann, wenn der eine US- Konzern einen anderen schluckt und die EG-Töchter klein sind. Der zweite, vermutlich häufigere Fall ist, daß die Unternehmen zwei Drittel ihres Gesamtumsatzes in ihrem Heimatland machen, die Angelegenheit also von überwiegend nationaler Bedeutung ist.

Aber auch wenn die Aufgreifschwelle erreicht und ein Zusammenschluß eigentlich zu verbieten wäre, gibt es Ausnahmen: Zum einen wird auch geprüft, ob die Fusion der „Entwicklung des technischen und wirtschaftlichen Fortschritts“ nützt. Dafür gibt es die Gummi-Einschränkung, daß sie auch „dem Verbraucher“ dienen müsse und den Wettbewerb nicht behindern dürfe. Zum zweiten können Mitgliedsländer auch „legitime Interessen“ zugunsten einer Fusion geltend machen, wenn sie in zwei äußerst sensiblen Branchen liegen: der Rüstungs- und der Medienindustrie. diba