: Private Flächen
■ Anke Martiny und das Eigentumsrecht DOKUMENTATION
Ende letzten Jahres forderte Andreas Paulun, Graffitikünstler aus Berlin, die Senatorin für kulturelle Angelegenheiten, Anke Martiny, schriftlich auf, der Verfolgung von Leuten, die wilde Graffiti auf Hauswände sprühen, entgegenzutreten.
Sein Argument: Die Fassaden der Häuser gehören allen, weil schließlich auch alle sie ertragen müssen — also habe ein Hausbesitzer genausoviel Recht auf die Gestaltung seiner Wand wie die Sprayer. Er verwies auf die Pariser Lösung: Dort sollen Graffiti legalisiert werden, sofern sie nicht historische Gebäude beeinträchtigen. Außerdem bat er um eine Unterredung, speziell zu diesem Problem. Die Antwort von Anke Martiny:
Sehr geehrter Herr Paulun,
wie man die künstlerische Qualität von Pochoirs auch beurteilen mag — keinesfalls kann ich Ihre Ansicht teilen, daß künstlerische oder kreative Tätigkeit anderen aufgezwungen werden darf. Wenn Ihnen Wandflächen nicht zu Ihrer künstlerischen Gestaltung zur Verfügung gestellt werden, so wird diese Entscheidung — nicht nur aus juristischen Gründen — von mir respektiert. Im übrigen wird der Wunsch nach Graffiti oder Pochoirs auf öffentlichen Bauten nur hin und wieder an mich herangetragen.
Sicherlich gäbe es über Pro und Contra noch manchen anderen Aspekt zu diskutieren. Ich bitte Sie jedoch um ihr Verständinis, daß mir dies schon aus terminlichen Gründen nicht möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Anke Martiny
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