Jetzt Anzeige gegen Frauen Alten Haus

■ Senatsverwaltung sieht ihren Namen »mißbraucht«

West-Berlin. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales erstattet jetzt Strafanzeige gegen die Initiatorin des Lichterfelder Frauen Alten Hauses, Karin Fehlau. Gegen die Altenpflegehelferin besteht der Verdacht, daß sie »unter Mißbrauch unseres Namens Dritte täuscht«, erläuterte gestern Sprecher Thomas-Peter Gallon.

Wie berichtet, bestanden bereits in den letzten Wochen erhebliche Zweifel an der Person Fehlaus. So soll sie für den als Frauen Alten Haus gedachten Komplex seit Mai keine Miete bezahlt haben. Obwohl bereits alte Damen als »Besucherinnen« aufgenommen wurden, soll das Haus nicht versichert sein. Der Besitzer hat mittlerweile eine Räumungsklage gegen Fehlau angestrengt, die sich bereits wegen Scheckbetrugs, Betrug und Unterschlagung gegenüber der ehemaligen Geschäftsführerin und der Wirtschaftsleiterin vor Gericht verantworten muß.

Die Heimgenehmigung durch die zuständige Senatsverwaltung wird immer unwahrscheinlicher. Per Brief wurde Fehlau jetzt noch einmal eine Frist eingeräumt, in der sie sich zu den Zweifeln an der erforderlichen betriebswirtschaftlichen und persönlichen Zuverlässigkeit äußern kann. maz