Gesetz für NS-Verfolgte

■ Abgeordnetenhaus verabschiedete Gesetzesnovellierung

West-Berlin. Das Abgeordnetenhaus hat vorgestern abend eine Änderung des Gesetzes über die Anerkennung und Versorgung der politisch, rassisch oder religiös Verfolgten des Nationalsozialismus verabschiedet. Über den bisherigen Personenkreis hinaus können in Berlin dadurch künftig auch Zwangsarbeiter, Homosexuelle und alle Personen, die während der NS-Zeit gesundheitliche Schäden erlitten haben, als Verfolgte anerkannt werden. Dies trifft auch für Ehepartner und Lebensgefährten zu.

Voraussetzung ist, daß die Betroffenen, die vor ihrer Verfolgung weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch ihren Wohnsitz in Deutschland gehabt haben müssen, bei Inkrafttreten des Gesetzes ununterbrochen fünfzehn Jahre in Berlin gewohnt haben. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird sich mit der Gesetzesnovellierung von bisher 1.000 auf rund 1.700 erweitern.

Neben den Koalitionsparteien stimmten auch die »Republikaner« für die Gesetzesänderung. Die CDU enthielt sich.

Hilde Schramm von der AL-Fraktion zeigte sich nach der Gesetzesverabschiedung erfreut, daß die Forderungen, die ihre Partei seit 1985 zugunsten einer Einbeziehung aller Opfer erhoben habe, nun »weitgehend eingelöst« seien. Sie hoffe, daß die rot-grüne Gesetzesänderung »auch auf Bundesebene die Unbeweglichkeit hinsichtlich besserer Regelungen für NS-Verfolgte aufbrechen wird«. taz/dpa