Verschärftes Asylrecht ab 15. Oktober

Bonn (taz) — Schon am 15. Oktober, und damit zweieinhalb Monate früher als geplant, treten neue Regelungen in Kraft, die Asylverfahren hierzulande straffen und beschleunigen sollen. Dies beschloß am Donnerstag abend die CDU/CSU/FDP- Mehrheit im Deutschen Bundestag. Die Bestimmungen zum Familienasyl, zur Anhörung über Abschiebungshindernisse, zur Konkretisierung der Ausreisefrist und zur Entbehrlichkeit einer neuen Abschiebungsandrohung bei bestimmten Folgeanträgen sollten urspünglich zusammen mit dem neuen Ausländergesetz der Bundesregierung am 1.Januar 1991 in Kraft treten. Daß es sich als „notwendig“ erweise, diese asylrechtlichen Bestimmungen vorher wirken zu lassen, begründet die FDP in einem Antrag so: Vergangenes Jahr habe die BRD den bisher höchsten Zugang von Asylbewerberzahlen in ihrer Geschichte zu verzeichnen gehabt. Im gleichen Zeitraum seien weit weniger AsylbewerberInnen anerkannt worden als bisher. Dies belege, „daß der große Teil der Asylbewerber, die Anerkennungsvoraussetzungen nicht erfüllt und die Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland mit asylfremden Gründen durchsetzen möchte.“ ff