Leihmutter streitet mit genetischen Eltern

■ Nach Geburt des Kindes will es die Amme behalten/ Juristen geben Mutter wenig Chancen im Rechtsstreit

Berlin (taz) — Zweieinhalb Jahre nach dem spektakulären Urteil über „Baby M.“ bewegt der Fall eines „Jungen mit zwei Müttern“ wieder einmal die USA. In Kalifornien streitet sich eine Leihmutter mit den genetischen Eltern um das von ihr geborene Kind.

Für 10.000 Dollar hatte sich Anna Johnson vertraglich dazu verpflichtet, den Fötus auszutragen, der künstlich aus Eizelle und Samen des Ehepaares Calvert gezeugt worden war. Das Kind kam — mehrere Wochen zu früh — vergangenen Mittwoch zur Welt. Anna Johnson aber weigerte sich nach der Geburt, den Säugling herzugeben. Ihre Begründung: Sie habe inzwischen eine besondere Beziehung zu dem Baby entwickelt. Nun muß ein Gericht klären, wer den Jungen als rechtmäßiges Eigentum nach Hause tragen darf. Solange aber liegt das Kind in einem Krankenhaus, hat offiziell keine Eltern und keinen Namen. Seine genetischen Eltern nennen ihn Christopher Michael, seine Gebär-Mutter besteht dagegen auf dem Namen Matthew.

Anna Johnson, arbeitslose Krankenschwester und zur Zeit ohne festen Wohnsitz, ist zwar bereit, das Sorgerecht mit den genetischen Eltern zu teilen. Die aber wollen von einer solchen Lösung nichts wissen. Juristische Experten machen der Leihmutter wenig Hoffnungen, schließlich habe sie, so wird ihr bedeutet, bei dem Deal nur als „lebender Brutkasten“ gedient.

Im Fall von „Baby M.“, dem ersten Leihmutterprozeß, hatte der Oberste Gerichtshof des US-Bundesstaates New Jersey im Februar 1988 dem genetischen Vater das Sorgerecht für das Kind zugesprochen. Die Leihmutter, die gleichzeitig auch die genetische Mutter war, erhielt das Recht, das von ihr ausgetragene Kind regelmäßig zu besuchen. Der Oberste Gerichtshof in New Jersey entschied aber auch — gegen das Urteil untergeordneter Gerichte — daß Leihmütter-Verträge grundsätzlich illegal sind. Der Urteilsspruch, der allerdings nur für New Jersey bindend ist, bewerteten BeobachterInnen damals als entscheidenden Schlag gegen das kommerzielle Leihmuttergewerbe in den USA, mit Signalwirkung für das ganze Land. Jetzt muß diese Frage erneut diskutiert werden. uhe