Deutschland behält Atomwaffenoption

Genf (taz) — Das vereinte Deutschland behält sämtliche Optionen auf Teilhabe und Mitverfügung an Atomwaffen anderer Staaten sowie auf die Beteiligung an der Herstellung außerhalb des eigenen Territoriums, die die Bundesrepublik bislang schon hatte.

Das bestätigte die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Adam- Schwaetzer, in der Antwort auf eine Anfrage des grünen Bundestagsabgeordneten Eich.

Vor der 4. Konferenz zur Überprüfung des Atomwaffensperrvertrages in Genf hatte Bundesaußenminister Genscher am 22.August frühere Verzichtserklärungen der BRD „bekräftigt“ und für die Zukunft eine „Verfügung“ Deutschlands über Atomwaffen ausgeschlossen. Diese Erklärung wurde wortgleich in das Moskauer Schlußdokument der 4+2-Verhandlungen übernommen. Auf die Frage Eichs, ob diese Erklärung auch einen Verzicht auf „nukleare Teilhabe“ sowie auf „Mitverfügung“ an Atomwaffen anderer Staaten bedeute, schrieb die Staatsministerin, Genscher habe „die bisherigen Verpflichtungen der beiden deutschen Staaten bekräftigt, ohne sie inhaltlich in irgendeiner Weise zu verändern“. Daraus ergibt sich, daß Bonn die anläßlich früherer Verzichtserklärungen gemachten Vorbehalte und Einschränkungen voll aufrecht erhält. Im Rahmen der Westeuropäischen Union (WEU) hatte Bonn 1954 den Verzicht auf Entwicklung und Produktion von A-Waffen im eigenen Land erklärt, die Beteiligung an der Herstellung in Kooperation mit anderen Staaten auf deren Territorien aber ausdrücklich offengelassen. Bei der Ratifikation des Atomwaffensperrvertrages machte Bonn 1975 den u.a. in einem bilateralen Abkommen mit Washington niedergelegten Vorbehalt, daß die Möglichkeit einer deutschen Mitverfügung über Atomwaffen im Rahmen einer künftigen europäischen politischen Union bestehen bleibt. Die BRD sei „im Besitz von Trägersystemen“ für Nuklearwaffen der Nato, schrieb Adam-Schwaetzer auf die Frage, worin die Form der „nuklearen Teilhabe“ derzeit bestehe. azu