Huckepackverfahren ade!

■ Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts muß auch Wahlrecht für die Landtagswahlen geändert werden/ Nur Listenvereinigungen in Ost-Berlin

Berlin. Nach der spektakulären Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum Wahlrecht gehört auch für die Berliner Landtagswahl das undemokratische Huckepackverfahren der Vergangenheit an: Der Westberliner Innensenator Erich Pätzold kündigte gestern an, daß die Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts auch für die Berliner Wahl gelten. Das bedeutet, daß nach wochenlangem Feilschen zwischen den Parteien zumindest die Westberliner Verfassung und das Landeswahlgesetz in beiden Teilen der Stadt erneut geändert werden müssen. In der Westberliner Verfassung wurden gerade erst Passagen festgeschrieben, wonach in einem einheitlichen Berliner Wahlgebiet die Fünfprozentklausel gelten soll und die Möglichkeit von Listenverbindungen besteht; in die Ostberliner Verfassung wurden diese Änderungen nicht aufgenommen. Nach dem Richterspruch aus Karlsruhe sollen nur im Ostteil Berlins und in der ehemaligen DDR Listenvereinigungen und nicht mehr wie bisher Listenverbindungen zugelassen werden. Außerdem soll die 5-Prozent- Sperrklausel nur regionalisiert gelten, das heißt, wer es in einer der beiden Stadthälften schafft, die Sperrklausel zu überschreiten, sitzt automatisch im Landesparlament. Die Anzahl der Sitze wird dann entsprechend der Gesamtprozentzahl der jeweiligen Gruppierung in Berlin errechnet. Der Innensenator sprach sich dafür aus, es bei der fünfprozentigen Sperrklausel zu belassen.

Für die Berliner Parteien würde eine solche Verfassungsänderung bedeuten, daß die AL sich nicht weiter um eine Listenverbindung mit den Ostberliner Bürgerbewegungen bemühen muß. Die AL kann in West- Berlin antreten, das Neue Forum kann, wenn es will, mit den anderen Gruppen eine Listenvereinigung eingehen, muß dann allerdings eine Gemeinschaftsliste aufstellen. Endgültig gestorben sind mit dem Urteil sämtliche Huckepackwünsche von DSU und CDU, aber auch die westliche Linke Liste kann kein Wahlbündnis mehr mit der PDS eingehen.

Soll es bei einem Wahltermin am 2. Dezember bleiben, ist auch in Berlin Eile geboten: Am 22. Oktober müssen die Listen für die Bundestags- und Landtagswahlen eingereicht werden, bis dahin muß die Westberliner Verfassung mit Zweidrittelmehrheit geändert sein. Die Vorschläge aus der Innenverwaltung sollen den Fraktionen noch in dieser Woche zugehen. kd