CDU fordert Werner Fischers Beurlaubung

■ Heute Abstimmung über Mißtrauensantrag gegen Innenstadtrat Krüger in Stadtverordnetenversammlung

Rotes Rathaus. Die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung hat gestern die Beurlaubung des Magistratsbeauftragten zur Auflösung der Staatssicherheit, Werner Fischer, durch Innenstadtrat Thomas Krüger (SPD) gefordert. Fischer habe rechtsstaatliche Prinzipien verletzt, als er im vergangenen Monat DDR-Umweltminister Steinberg (CDU) der Stasi-Mitarbeit bezichtigt habe. Er habe widerrechtlich Erkenntnisse, die er als Regierungsbeauftragter der Regierung Modrow zur Auflösung der Stasi gewonnen habe, an die Öffentlichkeit weitergegeben. Damit habe er »willkürlich Daten preisgegeben und sich als Richter über Gut und Böse aufgespielt«.

Wegen derselben Sache wird heute in der Stadtverordnetenversammlung über einen Mißtrauensantrag gegen Innenstadtrat Thomas Krüger abgestimmt werden. Ein FDP-Abgeordneter hatte in der Stadtverordnetenversammlung am 26. September einen solchen Antrag gestellt, weil Krüger gegen seinen Mitarbeiter Fischer kein Disziplinarverfahren eingeleitet hatte. Der Innenstadtrat sei damit seiner Dienstaufsichtspflicht nicht nachgekommen. Die CDU will diesem Mißtrauensantrag heute aber nicht zustimmen. Trotz »verbleibendem Mißtrauen gegen Krüger« mache es keinen Sinn, wenige Wochen vor der Wahl das Zusammenwachsen Berlins durch einen Koalitionsbruch zu belasten, heißt es in einer Erklärung des rechtspolitischen Sprechers der CDU-Fraktion, Hans Werner Vogel. Die PDS wird voraussichtlich gegen Krüger stimmen, das Bündnis 90 will ihn unterstützen. Über das Abstimmungsverhalten der CDU — in diesem Fall das Zünglein an der Waage — herrschte über längere Zeit Unklarheit. Die SPD-Fraktion hatte den Christdemokraten aber klargemacht, daß die Koalition platze, falls die CDU gegen Krüger stimme.

Krüger hat die Vorwürfe gegen Fischer gegenüber der taz gestern zurückgewiesen. Es gebe überhaupt keinen Grund, Fischer vom Dienst zu suspendieren. Fischer habe in einer Situation, als die staatlichen Institutionen zu versagen drohten, der Wahrheit zum Durchbruch verholfen. In der damaligen Übergangsphase hätte es wenig Sinn gemacht, auf »abstrakten Rechtspositionen« zu beharren, während Gefahr im Verzuge sei. Fischer selbst hat inzwischen eingeräumt, daß seine damalige Handlungsweise nicht mit seiner Pflicht zur Verschwiegenheit in Einklang zu bringen sei. ccm