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KOMMENTARLuxus Denkmalschutz

■ Zur Bürgerschaftsdebatte über den Denkmalschutz

Das Sozialstaatsgebot ist ein ursozialdemokratisches Anliegen. „Eigentum verpflichtet gegenüber der Gemeinschaft. Sein Gebrauch darf dem Gemeinwohl nicht zuwiderlaufen“, heißt es beispielsweise in der bremischen Landesverfassung. Doch der Wert der Worte muß sich an der Realität messen lassen. Und wenn es zum Beispiel um den pfleglichen Umgang mit erhaltenswerte Bausubstanz geht, dann sieht die konkrete Rechtslage finster aus. Wer abreißen kann, darf das, solange das Haus nicht unter Denkmalschutz gestellt ist. Unter Denkmalschutz aber kann in Bremen längst nicht alles gestellt werden, was denkmalwürdig ist. Grund: Das zuständige Amt wird seit Jahren personell am Existenzminimum gehalten.

Und daran wird sich nichts ändern. Diesen Eindruck hinterließ gestern die SPD in der Bürgerschaft. Die SPD-Abgeordnete Bringfriede Kahrs warnte gar davor, daß bei zuviel Denkmalschutz Bremen zum Museumsdorf würde. Klartext: Die Bedeutung von Stadtgeschichte ist für die SPD überflüssiger Luxus. Ein Luxus, für den im Zweifelsfall das Sozialstaatsgebot per Abrißbirne außer Kraft gesetzt wird. Holger Bruns-Kösters

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