Bundeswehr fliegt MIG 29

Verteidigungsminister Stoltenberg zur Eingliederung der Nationalen Volksarmee  ■ Aus Bonn Gerd Nowakowski

Als einzigen Kampfflugzeug-Typ der nationalen Volksarmee (NVA) wird die Bundeswehr 25 Maschinen des Typs MIG 29 nutzen. Über eine dauerhafte Nutzung muß aber nach Verteidungsminister Stoltenberg (CDU) noch entschieden werden. Derzeit solle die Luftwaffe vor allem „Erfahrungen sammeln mit dem Potential dieses modernsten Jagdflugzeuges“, welches es derzeit in Europa gebe. Einer dauerhaften Nutzung könnte der teure Unterhalt und logistische Probleme, sprich Ersatzteilmangel, entgegenstehen. Eine Entscheidung gegen den Jäger 90, ursprünglich als westliche Antwort auf die MIG 29 konzipiert, sei damit aber nicht getroffen, erklärte Stoltenberg.

Im Bereich der NVA soll die Zahl der längerdienenden Soldaten nach den Vorstellungen des Verteidigungsministeriums bis Ende 1991 von 60.000 auf 35.000 reduziert werden; langfristig sollen es 25.000 Mann sein. Zum selben Zeitpunkt sollen von den derzeit 47.000 Zivilbediensteten nur noch 25.000 übrigbleiben. Ziel bis 1994 ist hier eine Zahl von 18.000 Beschäftigten.

Das Bundesverteidungsministerium wird künftig auch die Flugkoordination für Gesamt-Deutschland übernehmen. Dies schließe auch die Flüge der sowjetischen Streitkräfte ein. Durch Einrichtung einer Stelle zur Koordination mit der sowjetischen Armee solle „sichergestellt werden, daß Mißverständnisse und Unklarheiten bei der Luftraumnutzung ausgeschlossen werden“. Derzeit werde auch ein Verfahren entwickelt, um den Flugverkehr der Sowjets über der ehemaligen DDR und der Nato über der BRD voneinander zu trennen. Bei den bisherigen Verhandlungen über die künftigen Nutzungsrechte der Sowjetarmee gebe es eine Bereitschaft zur „erheblichen Verringerung“ der Übungstätigkeit und der Beschränkung auf die eigenen Truppenübungsplätze. Stoltenberg äußerte die Erwartung, daß ein Entgegenkommen der Sowjetunion auch die in der DDR festzustellende aggresive Ablehnung der sowjetischen Soldaten abbauen werde.

Die Bundesregierung will bis Anfang 1991 feststellen, was von dem übernommenen NVA-Material weiter genutzt werde. Stoltenberg erwartet aber, daß der größte Teil nicht „nutzbringend“ verwendet werden könne. Außerdem sei eine Reduzierung auch zur Erfüllung der in Wien vereinbarten Abrüstungsobergrenzen notwendig.

Es sei aber noch keine Entscheidung getroffen worden, ob die NVA- Ausrüstung an andere Länder weitergereicht werde. Entsprechende Anfragen liegen aus Polen und anderen Warschauer-Pakt-Ländern vor. Geprüft werden müsse, welche „Rückwirkungen“ die Weitergabe der Waffen auf die Sowjetunion habe.