Keine Mehrheit für Berliner Fristenregelung

Berlin (taz) — Der Gesetzentwurf des rotgrünen Berliner Senats für eine modifizierte Fristenlösung hat im Bundesrat doch nicht die Unterstützung der anderen SPD-Länder erhalten. Die Beratungen wurden im Rechtsausschuß auf Antrag Schleswig-Holsteins und Nordrheinwestfalens vertagt. Im November soll nun eine ExpertInnen-Anhörung stattfinden. Damit wurde der Entwurf nicht nur auf die lange Bank, sondern vermutlich auch sang- und klanglos ins politische Aus geschoben. Denn der ursprüngliche Zeitplan hatte vorgesehen, am heutigen Freitag, der letzten Sitzung des Bundesrats vor den Landtagswahlen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR, eine Mehrheit für den Entwurf zustandezubringen. Nach den Wahlen werden sich Gewichte erheblich zugunsten der CDU verschieben. Vorrangig kritisieren die SPD-Länder an der Berliner Vorlage, daß soziale Hilfen wie die Erhöhung von Erziehungsgeld oder Rechtsansprüche auf Kindergartenplätze ausgespart wurden. Kardinalargument der KritikerInnen, das die generelle SPD-Linie wiedergibt: vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe werde eine Fristenregelung und damit die Straffreiheit von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten zwölf Wochen nur dann Bestand haben, wenn der „Schutz des ungeborenen Lebens“ anderweitig gewährleistet ist. Der Berliner Entwurf enthält zwar einen Rechtsanspruch auf Beratung, auf konkrete soziale Maßnahmen wurde aber verzichtet. Denn diese kosten Geld und den Länder-Finanzministern sollte nicht der Vorwand gegeben werden, die Fristenregelung aus Kostengründen ablehnen zu können. Mit dieser Einsicht stehen die BerlinerInnen inzwischen alleine da. Denn auch die Initiative der Bundestagspolitikerinnen von SPD und FDP setzt ganz auf die soziale Karte. Dabei können die Bonnerinnen ihr Sozialpaket leicht versprechen. Denn ihr Gesetzentwurf wird in Bonn wahrscheinlich nur einmal gelesen und muß dann in der nächsten Legislaturperiode neu eingebracht werden. Helga Lukoschat