Dezernent läßt auf Magistrat scheißen

■ In Bremerhaven geht es um die Wurst, die Hündin Senta auf den Schulhof setzt

„Das Ausführen von Hunden ist verboten! Der Magistrat.“ Dieses Schild prangt unübersehbar auf der Wiese, die zum Schulgelände der Bremerhavener Pestalozzi-Schule gehört. Doch wie es der Teufel will, ist das Schild nur auf einer Seite beschrieben.

Die Anwohner, deren Grundstücke direkt an das Schulgelände grenzen, können die mahnende Tafel leider nicht einsehen. So öffnet sich denn des Morgens oder zur späten Abendstunde das ein oder andere Gartentürchen, ein putziger Vierbeiner stürmt jubelnd in die heile, grüne Welt und pffft!!!, schon türmt sich neben den Erdhügeln von Meister Grabowski ein frischer, warmer Dufthügel, bereit, von unachtsamen Kinderfüßen aus der künstlerisch runden Form getreten zu werden.

Ein Anwohner dieses beschissenen Schulhofes ist der Bremerhavener Baudezernent Heinrich Korves, qua Amt Mitglied des Magistrates. Korves hat eine siebenjärige Mischlingshündin, zärtlich „Senta“ benamt, ein „ganz niedliches, süßes Tier“, wie die Dezernentengattin auf Anfrage bestätigte. Aber die Welt, beschissen wie sie ist, ist auch noch nachtratschend: Bremerhavener Zungen behaupten, Korves lasse seine Senta jeden Morgen auf dem Schulgelände abkacken: Gartentürchen auf, Hund raus, Hund kackt ab, Magistrat beschissen, Korves' Garten sauber. Die Resultate tragen dann die Pestalozzi-Kinder zu aller Freude in die Klassenräume, für die Schule ein „großes, hygienisches Problem“, wie Schuldirektor Meiring aus Erfahrung weiß.

Der Dezernent Korves und Gattin sind ob der schwerwiegenden Vorwürfe entrüstet. Sie: „Höchstens, daß mein Mann mal den Hund mitnimmt, wenn er den Schulhof aufräumt, aber dann macht unsere Senta höchstens das kleine Geschäft.“ Baudezernent Korves übernehme nämlich in seiner Freizeit die Hausmeisteraufgaben für das angrenzende Schulgrundstück. Übrigens sei Senta ja ein ganz niedliches Hundi, „die das, was ein Bobtail an einem Tag macht, gerade mal in einer Woche schafft“.

Er: „Mein Hund ist ein glücklicher Hund, der einen regelmäßigen, pünktlichen Stuhlgang hat“ — einmal vormittags und einmal am späten Nachmittag. Die Haufen würde er bei seinen regelmäßigen Geländegängen mit einem Spaten später umgraben.

Dann schlug Korves noch einen kleinen semantischen Exkurs über die wahre Bedeutung des Magstratsschildes an. Das „Verbot des Ausführens“ sei ja nicht unbedingt ein absolutes Hundeverbot, sondern ein Geschäftsverbot im engeren Sinne.

„Und schreiben Sie auch ruhig mal, daß die anderen Hunde immer in unseren Garten pinkeln, durch den Zaun durch“, ereiferte sich die Dezernentengattin. Stets zu Diensten Rosi Roland