KOMMENTAR
: Keine Privatsache

■ Gemeinnützige Sozialarbeit ist öffentlich

Die Hans-Wendt-Stiftung ist nur eine Einrichtung von vielen, an die der Staat Aufgaben überträgt, für die er eigentlich selbst verantwortlich ist: In Bremer Kindergärten sitzen zum Beispiel IntegrationshelferInnen, die die Landeskasse finanziert, neben denen, deren Gehälter die Kirchen oder manchmal auch die Hans-Wendt-Stiftung bezahlt. Die Bremer Stiftung übernahm von den sozialen Aufgaben des Staates außerdem: die Betreuung von Straffälligen, von Aussiedlern, von Jugendlichen. Acht bis elf Millionen Mark gibt die Hans-Wendt-Stiftung Jahr für Jahr für ihre gemeinnützige soziale Arbeit aus.

Damit dabei alles mit rechten Dingen zugeht, hat die Stiftung den Sozialsenator und dessen engste Mitarbeiter in den Vorstand berufen. Sie sollen den Willen und das Vermögen des Stiftungsgründers sachgerecht verwalten.

Daß sie dies nicht konnten, belegen die jahrelangen Unterschlagungen unter ihrer Aufsicht. Daß sich die Staatsbeamten darüber hinaus ihrer Verantwortung politisch nicht stellen wollen, obwohl sie die Stiftung zum Stopfen der Löcher ihrer Sozialpolitik nutzten, ist nicht deren Privatsache: Es ist von öffentlichem Interesse. Birgitt Rambalski