Senats-Stiftung will im Geheimen arbeiten

■ Behördenvertreter in der Hans-Wendt-Stiftung gegen Offenlegung der Finanzprüfung

„Da will offenbar jemand etwas verheimlichen“, mutmaßt Günter Klein, nachdem sich jetzt so langsam zeigt, daß der Rechnungshof seinen Gesamtbericht über die Finanzlage bei der Hans-Wendt- Stiftung vielleicht gar nicht, vielleicht auch nur in Teilen veröffentlichen wird. Der stellvertretende CDU-Fraktionschef kommt damit zur selben Schlußfolgerung, die auch MitarbeiterInnen und Betriebsrat der Hans- Wendt-Stiftung derzeit diskutieren: Der Stiftungsvorstand, dem laut Satzung mehrheitlich ranghohe und -höchste Beamte des Sozialsenators angehören, will eine öffentliche oder parlamentarische Auseinandersetzung über seinen Umgang mit dem Stiftungsvermögen verhindern.

Denn als vor über einem Jahr entdeckt wurde, daß sich der langjährige Verwaltungsleiter und eine Buchhalterin an der Hans-Wendt-Stiftung per Unterschlagung persönlich um mindestens 500.000 Mark bereichert hatten, da wurde auch vermutet: Durch satzungswidriges Wirtschaften und Fehlentscheidungen habe der Vorstand das Stiftungsvermögen um 3 bis 5 Millionen Mark geschmälert. Ob damit überhaupt noch etwas von der Stiftung übrigblieb, sollte der Rechnungshof aufklären.

Die Hans-Wendt-Stiftung, 1919 gegründet, um Jugendhilfe zu betreiben, war über die Jahre hinweg zu einer Fortsetzung der Sozialbehörde mit privatrechtlichen Mitteln geworden. „Eine Art Müllabladeplatz“, so die Mitarbeiter, bei der sich die Sozialpolitiker immer dann für ihre Projekte bedienen konnten, wenn dies dienstrechtlich im öffentlichen Dienst unmöglich war.

Die Stiftung hatte erst nachträglich in den 70er Jahren Senatsvertreter in ihren Vorstand berufen, um dem Sachverstand der Sozialbehörde ihr millionenschweres Vermögen anzuver

trauen. So war Henning Scherf während seiner gesamten Amtszeit als Sozialsenator Vorsitzender des Stiftungsvorstandes. Jetzt trat Sabine Uhl auch in der Hans- Wendt-Stiftung an seine Stelle. Nach dem Wechsel zur Umweltbehörde hat auch Stiftungsvorstand Edo Lübbing seinem Nachfolger von Bargen den Stiftungsplatz geräumt. Geblieben sind unterdessen im siebenköpfigen Stiftungsvorstand: Senatsdirektor Hoppensack, Jugendamtsleiter Cyriacks, Regierungsanwalt Schottelius und Rechtsanwalt Klieschies.

Ihnen hat der Rechnungshof im September seine Prüfergebnisse mitgeteilt. Jetzt müssen sich Rechnungshof-Präsident Meyer- Arndt und seine drei Kollegen mit der umfangreichen „Erwiderung“ des Stiftungsvorstandes

auseinandersetzen, die ein Bestandteil des Gesamtberichts sein wird. Zu dieser Erwiderung gehört ein Rechtsgutachten, wonach die Hans-Wendt-Stiftung eine „private Stiftung“ ist und deren Vorstandsmitglieder als „Privatpersonen“ tätig sind. Schlußfolgerung des Vorstandes: Höchstens der Teil des Rechnungshofberichtes, der die Verwaltung öffentlicher Zuschüsse behandelt, dürfe veröffentlicht werden. Die Unregelmäßigkeiten seien jedoch gerade im privaten Bereich der Stiftung festgestellt worden, ließ der Rechnungshofpräsident vor dem Haushaltsauschuß durchblicken. Die Bürgerschaft könnte fordern, was sie wolle — die Verwaltung des privaten Stiftungsgeldes sei allein Sache der Stiftung, bleibt der Stiftungsvorstand hart.

„Völliger Quatsch“, kommentiert Günter Klein. Die Bürgerschaft sei Auftraggeber der Prüfung durch den Rechnungshof. Deshalb verlange sie auch die Vorlage des Gesamtberichts. Andernfalls werde die CDU für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sorgen (sie verfügt im Parlament über ausreichende Stimmen). Denn die Stiftung sei zu öffentlichen Zwecken eingesetzt, weshalb sie auch öffentliche Gelder bekomme. Und deshalb müsse sie sich auch öffentlichen Kontrollinstanzen stellen, betont Klein: „Weshalb sonst wurde der Rechnungshof tätig?“

Der Stiftungsvorstand fährt unterdessen genauso starke Geschütze auf: Er hat Klage angedroht, falls der Rechnungshof die Interna doch veröffentlicht. Birgitt Rambalski