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Das Bremer Stadtrecht ist zurück aus Moskau

■ 6.500 Bremer Archivalien des 12. bis 19. Jahrhunderts wieder im Staatsarchiv

Sollte der Senat auf die Idee kommen, eigenmächtig auf der Bürgerweide zum Beispiel ein Kongreßzentrum zu bauen, dann können sich Bremens BürgerInnen seit gestern wieder auf ein Dokument im Staatsarchiv berufen und Mitsprache fordern: Mit Siegel des Erzbischofs Hartwig I. wurden nämlich bereits 1159 die Grenzen der Bürgerweide festgelegt. Zum ersten Mal trat die Bürgergemeinde damals dem Erzbischof als handelnde Körperschaft entgegen.

Dieses Dokument der Stadtgeschichte hatte zusammen mit 6.500 weiteren Archivalien die Kriegsjahre 1942 bis 44 in einer Salzgrube bei Bernburg an der Saale verbracht und war 1946 dann von der Roten Armee nach Leningrad gebracht worden. Nachdem ein Teil der ausgelagerten Bremer Archivalien über die DDR bereits im Jahre 1987 zurückkamen, fuhr gestern der Rest aus dem Moskauer Zentralarchiv in einem Speditionslaster vor dem Staatsarchiv am Kennedy-Platz vor. Im Juni 1989 hatten die Außenminister der BRD und der UdSSR vereinbart, die alten Dokumente der Hansestädte Lübeck, Hamburg und Bremen gegen das Archiv der Stadt Reval (heute Tallinn) zu tauschen, das die Bundesregierung in Koblenz eingelagert hatte.

Zwei Wochen lang bleibt das Staatsarchiv geschlossen, um die neuen alten Archivalien in den Dokumenten-Bestand einzuarbeiten. Danach ist in Bremen dann zum Beispiel wieder nachzulesen, daß das Stadtrecht von 1428 vorsah, den Senat jährlich von der Bürgergemeinde wählen zu lassen. Eine Wiederwahl war erst nach einem Jahr Pause möglich. Die zuvor übliche Lebenslänglichkeit des Ratsherrenmandats wurde abgeschafft, um der eingerissenen Vetternwirtschaft zu begegnen.

Nicht alle Archivalien werden im Staatsarchiv bleiben. Ein Teil scheint auch der Handelskammer zu gehören. „Erstmal müssen wir jetzt alles in Ruhe durchsehen, dann werden wir an den Schütting weitergeben, was ursprünglich dort archiviert war“, kündigte der Leiter des Staatsarchivs, Hartmut Müller, gestern an. Immerhin enthält die Lieferung aus Moskau 2.400 Einzelstücke, deren Inhalt in der Sowjetunion nicht eindeutig identifiziert werden konnte. Mit Sicherheit allerdings nicht dabei ist die historische Bremer Kartensammlung, die nach wie vor als „komplett verloren“ registriert werden muß.

Zu den zurückgegebenen Bremer Stadtdokumenten gehören dafür zwei bedeutende Fälschungen: Unter dem Datum von 1252 bestätigte König Wilhelm der Stadt Bremen ein Stadtrecht des Kaisers Heinrich V. von 1111, und 1396 wiederholte König Wenzel das angeblich 1252 verliehene Privileg. Beide Urkunden wurden in der Amtszeit des Bürgermeisters Johan Hemeling, in der auch der Roland errichtet wurde, gefälscht, um Bremen vom Erzbischof unabhängiger zu machen.

Echt ist dagegen die Erhebung Bremens zur unmittelbaren freien Reichsstadt von 1647, auch sie kam gestern aus Moskau zurück. „Davon schicken wir eine Kopie nach Hamburg“, schlug Bürgermeister Wedemeier vor, als er gerade die ersten Archivalien-Kartons aufschnitt. Bestimmt keine aktuelle Bedeutung wird jedoch das jüngste Dokument aus Moskauer Beständen mehr haben: Dabei handelt es sich um einen Handelsvertrag Bremens von 1851 - und zwar mit dem „Königreich Hawai“. Ase

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