Viel Rauch ums Ausländerwahlrecht

■ Die CDU will der Übernahme des Westberliner Ausländerwahlrechts für Ost-Berlin nicht zustimmen

Berlin. Weiterhin zu Zaungästen der Parlamente degradiert, durften die Ausländer in West- und Ost-Berlin erneut einen Parteienstreit um das kommunale AusländerInnenwahlrecht verfolgen. Bei der gestrigen Sitzung des Einheitsausschusses lehnte die CDU eine Ausdehnung des Ausländerwahlrechts, wie es im September vom Abgeordnetenhaus verabschiedet worden war, auf Ost-Berlin ab. Man werde, so die CDU, nicht für die Übernahme eines Gesetzes stimmen, daß man selbst für verfassungswidrig hält. Die CDU-ParteikollegInnen aus der Ostberliner Stadtverordnetenversammlung mußten wohl oder übel miteinstimmen — obwohl sie noch vor einigen Monaten während der Koalitionsverhandlungen mit der Ostberliner SPD gegen ein kommunales AusländerInnenwahlrecht nichts einzuwenden hatten. Von Differenzen mit der Ostberliner CDU war CDU-Generalsekretär Landowsky gestern aber »gar nichts bekannt«.

Aufgrund der Haltung der CDU ist nun die Verabschiedung des zweiten Mantelgesetzes gefährdet, in dessen Rahmen alle Gesetze, die zwischen dem 25. September und dem 2. Oktober in West-Berlin beschlossen worden sind, für Ost-Berlin übernommen werden. Einen Verhandlungsvorschlag unterbreitete gestern der SPD-Abgeordnete Ehrhart Körting. Wenn schon kein Kompromiß, so soll wenigstens der Dissens im Mantelvertrag festgeschrieben werden. Demnach würden vorerst beide Versionen eines kommunalen Ausländerwahlrechts weiter gelten. Ein gemeinsames Stadtparlament erhielte den Auftrag, über neue Regelungen abzustimmen.

Die könnte sich erledigen, denn im nächsten Monat wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum kommunalen AusländerInnenwahlrecht erwartet. Befürchtet wird eine negative Entscheidung. Optimistisch zeigte sich nurdie Ostberliner Ausländerbeauftragte Anetta Kahane: Nachdem das BVerfG im September bereits in der Frage des Wahlgestzes zugunsten der kleinen Parteien geurteilt hat, »hoffe ich, daß die auch beim Ausländerwahlrecht im Sinne der Demokratie entscheiden«. anb