US-Gericht urteilt gegen eine Leihmutter

■ In Kalifornien wurde ein Kind den genetischen Eltern zugesprochen/ Nur Gebären beinhalte kein Elternrecht

Santa Ana (dpa/taz) — Leihmüttergeschäfte in den USA sind durch das Urteil eines kalifornischen Landesgerichts erneut bestätigt worden. In einem wegweisenden Urteil sprach Richter Richard Parslow in der südkalifornischen Stadt Santa Ana der 29jährigen Leihmutter Anna Johnson jedes Recht auf das Kind ab, das sie für das Ehepaar Mark und Crispina Calvert ausgetragen hatte. In der Urteilsbegründung hieß es, Johnson habe zwar mit der neunmonatigen Schwangerschaft einen „wesentlichen Beitrag“ geleistet. Da aber keine genetischen Beziehungen vorlägen, hätte Johnson sich allein mit dem Akt des Gebärens keine elterlichen Rechte erworben.

Anna Johnson hatte sich für 10.000 Dollar bereit erklärt, den Fötus auszutragen, der künstlich aus Eizelle und Samenzelle des Ehepaares Calvert gezeugt worden war. Nach der Geburt am 29. September aber hatte sich die junge Frau geweigert, den Säugling herauszugegeben. Ihre Begründung: Gegen Ende der Schwangerschaft habe sie eine „emotionale Beziehung“ zu dem Kind entwickelt.

„Ich lehne es ab, dieses Kind zwischen zwei Müttern zu teilen“, hatte dagegen Richter Parslow in seiner Urteilsbegründung erklärt. Selbst das Recht, das Baby alle zwei Wochen besuchen zu dürfen, wurde von Parslow abgelehnt. Anna Johnsons Anwalt kündigte unterdessen gegen die Entscheidung Berufung an.

Im Bundesstaat Kalifornien, in dem Verträge mit Leihmüttern legal sind, war der Prozeß ein Novum. Das Urteil aus Santa Ana ist aber auch für die gesamten USA von Bedeutung. Denn zum ersten Mal hatte ein Gericht über die Rechte einer Leihmutter zu entscheiden, die mit dem Kind keine genetischen Beziehungen hat. In den meisten Leihmütter-Prozessen, so auch beim berühmten Streitfall um „Baby M“, waren die Leihmütter künstlich befruchtet worden und so auch die genetischen Mütter.

Im Falle von „Baby M“ hatte der Oberste Gerichtshof von New Jersey entschieden, daß Leihmütterverträge grundsätzlich illegal sind. Damals hatten GegnerInnen der kommerziellen Leihmutterschaft gehofft, diese Ächtung würde auf die anderen Bundesstaaten Signalwirkung haben. Helga Lukoschat