Freispruch für Polizeischützen

■ Richter spricht einen Polizeibeamten vom Vorwurf der Körperverletzung frei

Nürnberg (taz) — Der Schuß eines Polizeibeamten in den Kopf eines Autofahrers bei einer Verfolgungsjagd bleibt ohne Folgen. Ein Nürnberger Amtsrichter gestand dem Streifenpolizisten zu, er habe „unter Streß“ eine Blitzentscheidung treffen müssen. Er billigte dem Polizisten eine Notwehrlage zu und sprach ihn vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt frei. „Hätte der junge Mann eine Pistole gehabt, er hätte sie auch benutzt“, argumentierte der Amtsrichter. Im Fahrzeug war jedoch lediglich ein Stein gefunden worden.

Eine Polizeistreife wollte den 19jährigen am Ostersonntag in Nürnberg einer Verkehrskontrolle unterziehen. Dazu verfolgte sie das Auto und rammte es schließlich. Der Beamte stand dann mit der Dienstpistole im Anschlag vor der Fahrertür und will sich von einer Bewegung im Inneren bedroht gefühlt haben. Sein Schuß traf den 19jährigen in den Kopf. Dieser verlor das Sehvermögen des rechten Auges. bs