„Gravierende Mängel in prinzipiellen Fragen“

■ Regierungslager verabschiedet Embryonenschutzgesetz

Bonn (taz) — Als noch mangelhaft, aber auf dem „richtigen Weg“ befindlich hat die CDU/CSU-Fraktion das Embryonenschutzgesetz bei der Verabschiedung im Bundestag bezeichnet. Der CDU-Abgeordnete Seesing erklärte, es gebe kein anderes Land, „das einen ähnlich strengen Schutz des Menschen geregelt hat“. Von der Opposition wurde das Gesetz abgelehnt. Die Grünen scheiterten mit einem Entschließungsantrag, der die gesamte Embryonenforschung und künstliche Befruchtung verbietet.

Seesing betonte, für eine gesetzliche Regelung sei es angesichts des wissenschaftlichen Fortschritts „höchste Zeit“. Das Gesetz verbietet unter Strafandrohung von bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafen den Gentransfer in menschliche Keimbahnen, die Verwendung menschlicher Embryonen ausschließlich zu Forschungszwecken, das Klonen von genetisch identischen Menschen und die Züchtung von Wesen aus Tier und Mensch. Erlaubt ist die künstliche Befruchtung, allerdings darf diese nur in der Ehe angewandt werden und nicht in auf Dauer angelegten Partnerschaften, wie es die Sozialdemokraten zusätzlich wünschten. In der Ehe ist auch die Samenspende von dritter Seite erlaubt. Leihmutterschaft wird ausgeschlossen. Die CDU/CSU verteidigte die Ausnahme vom Verbot der Geschlechtswahl mit dem Hinweis, Eltern dürfte das Risiko bestimmter Erbkrankheiten nicht zugemutet werden. Von der Opposition wurde die Ausnahmeregelung als Einstieg in die Eugenik abgelehnt.

Die sozialdemokratische Abgeordnete Däubler-Gmelin nannte einige Regelungen „durchaus vernünftig“, sprach aber zugleich von „gravierenden Mängeln in prinzipiellen Fragen“. Die Bundesregierung gehe mit dem Gesetz einen „falschen Weg, den wir gemeinsam zu bereuen haben“. Mit den Ausnahmen werde eine „Grauzone der Forschung zugelassen“.

Für die Grünen/Bündnis 90 geht es beim Embryonenschutzgesetz nach den Worten der Abgeordneten Marie-Luise Schmidt vor allem um die „Kontrolle weiblicher Gebärfähigkeit“. Ziel sei nicht, kinderlosen Frauen zu helfen, sondern die Qualitätskontrolle und eugenische Auslese. Auf diesem Weg werde der Kinderwunsch lediglich ausgenutzt. Frau Schmidt äußerte die Sorge, über das Gesetz werde ein „Indikationskatalog auszumerzender Erbkrankheiten eingeführt“. Gerd Nowakowski