Hartes Urteil im Arnsberg-Prozeß

■ Totschlag am Familientyrannen: Frau, vergewaltigte Tochter und Schwiegersohn müssen bis zu viereinhalb Jahre in Haft

Arnsberg (dpa/taz) — Den gemeinschaftlichen Totschlag am Familienoberhaupt Ulrich Tröger, der seine Tochter jahrelang vergewaltigt und die Familie wie ein absoluter Tyrann in Angst und Schrecken gehalten hatte, ahndete das Arnsberger Schwurgericht mit mehrjährigen Haftstrafen: Schwiegersohn Marco Bolz, der die tödlichen Schüsse bei der Entlassung des Schwiegervaters aus der Haftanstalt Werl abgegeben hatte, muß ebenso wie seine Schwiegermutter Waltraud Tröger viereinhalb Jahre in Haft, Manuela Bolz für dreieinhalb Jahre. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs- und fünfjährige Haftstrafen gefordert, die Verteidigung milde Bewährungsstrafen beziehungsweise Freispruch.

Trotz der schrecklichen Leidensgeschichte und der „riesengroßen Angst“, so begründete Richter Franzmann das von vielen als zu hart empfundene Urteil, sei die Familie nicht so zwanghaft von Angst beherrscht worden, daß sie nicht in der Lage gewesen wäre, „andere Lösungswege“ zur Selbstbefreiung“ zu finden. Sie hätten sich im vollsten Bewußtsein für den „schlimmsten Ausweg“ entschieden. SEITE 2

KOMMENTAR SEITE 10