Wahlamt verweigert sich

■ Listenkandidat gegen Ausländergesetzt

Ein gutes Dutzend UnterstützerInnen begleiteten gestern den Kandidaten der Landesliste PDS/Linke Liste, Rashid Ali Khan, zum Landeswahlamt. Dort wollte er sich schriftlich bestätigen lassen, daß er als Pakistaner, obwohl er schon 15 Jahre in Bremen lebt, kein Recht auf eine Kandidatur hat.

„Diese Aktion hat in erster Linie symbolischen Charakter“, erklärte Ali Khan. „Ich will damit gegen das geltende Ausländerwahlrecht protestieren, das ich undemokkratisch finde.“

Doch selbst einen schriftlichen Ablehnungsbescheid wollte man ihm im Bremer Wahlamt vorenthalten. Der von Rashid Ali Khan ausgefüllte Antrag zur Überprüfung seiner Wählbarkeit wurde kurzerhand und unbearbeitet zurückgegeben. Sachgebietsleiterin Renate Bernhard berief sich dabei auf geltendes Wahlgesetz: Um wählbar zu sein, muß ein Kandidat sich mindestens ein Jahr lang „Deutscher Staatsbürger“ nennen. Das sei offensichtlich nicht der Fall und damit brauche der Antrag nicht unterschrieben zu werden. Da solle man sich bitte schön nicht bei ihr beschweren. Denn auch wenn sie solch eine Regelung für undemokratisch hielte, müsse erst mal das Gesetz geändert werden.

„Auch schriftlich kann ich ihnen die Ablehnung nicht geben“, sagte Bernhard, „weil das einfach Unsinn ist und deshalb mache ich das nicht“.

Der 38jährige Pakistani flüchtete 1975 nach abgeschlossenem Studium aus politischen Gründen in die Bundesrepublik. In seiner Heimat mußte er um sein Lebn fürchten, weil er einer 1974 verbotenen und später verfolgten Studentenorganisation angehörte. Seitdem studiert und arbeitet er in Bremen. bz