Vorsorge gegen das Ausländergesetz

■ Status von Flüchtlingen in Berlin soll verbessert werden

West-Berlin. Vorsorgen ist besser als Nachsehen. Um gegen die Verschärfungen des neuen Ausländergesetzes vorzubeugen, haben sich gestern VertreterInnen der Innenverwaltung, der AL und der SPD auf einen aufenthaltsrechlichen Schutz für Flüchtlinge geeinigt. Demnach sollen alle Flüchtlinge, die aufgrund der Altfallregelung des früheren Innensenators Kewenig und der Weisung des Innensenators Pätzold eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten haben und sich mindestens fünf Jahre legal in Berlin aufhalten, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen.

Betroffen davon sind Flüchtlinge, die weder Asylberechtigte noch Asylantragsteller sind, aber aus humanitären Gründen aufgrund der Situation in ihrem Heimatland nicht abgeschoben werden dürfen. Wer noch keine fünf Jahre Aufenthalt nachweisen kann, soll nach dem Ermessen der Verwaltung auch dann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn »wirtschaftliche oder persönliche Bindungen« der Antragsteller in Berlin bestehen. Die Alternative Liste begrüßte diese Regelung, weil die betroffenen Flüchtlinge damit trotz des neuen Ausländergesetzes »eine Lebensperspektive in der Stadt erhalten«.

Ohne unbefristete Aufenthaltserlaubnis droht den Flüchtlingen nach dem neuen Ausländergesetz eine aufenthaltsrechtliche Verschlechterung, da ihr Status auf eine sogenannte Aufenthaltsbefugnis, die jährlich verlängert werden muß, zurückgestuft würde.

Was für juristische Laien vollends zur Verwirrung im ohnehin schon unübersichtlichen Paragraphendschungel des Ausländergesetzes beiträgt, könnte für die Betroffenen verheerende Folgen haben. Kommt das Bundesinnenministerium nämlich zu dem Schluß, die Situation im Herkunftsland habe sich entspannt und die Rückkehr sei zumutbar, wird eine Befugnis nicht mehr verlängert — die Betroffenen können ausgewiesen werden.

Anträge auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis müssen bis spätestens 31.12.1990 bei der Ausländerbehörde eingehen. anb