Krankenkassen zahlen Abbrüche in der Ex-DDR

Berlin (taz) — Das Tatort-Prinzip im Einigungsvertrag macht es möglich: Frauen aus Westdeutschland bekommen von ihren Krankenkassen eine Abtreibung auf dem Gebiet der ehemaligen DDR bezahlt. In den fünf neuen Bundesländern gilt die Fristenregelung. Schwangerschaftsabbrüche sind danach in den ersten drei Monaten auch ohne Indikation und Zwangsberatung straffrei. „Nicht rechtswidrige“ Abtreibungen aber müssen nach bundesdeutschem Recht von den Kassen bezahlt werden. Dies bestätigte jetzt das Bundesarbeitsministerium.

Noch vor einigen Wochen hatten die gesetzlichen Krankenkassen dazu kein eindeutiges Votum abgeben wollen. Jetzt aber hieß es beim Bundesvorstand der Allgemeinen Ortskrankenkassen, daß die Kosten für Abbrüche in der Ex-DDR von allen gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden. Bis zum 1. Januar 1991 müssen Frauen den Eingriff aus technischen Gründen zunächst selbst bezahlen und dann die Rückerstattung bei ihren Kassen beantragen. Eine Abtreibung in der Ex-DDR, die dort nur stationär vorgenommen werden darf, soll zur Zeit rund 300,- DM kosten. Ab dem neuen Jahr geht es dann ganz problemlos: Frauen benötigen lediglich ihren Krankenschein. Wie in Westdeutschland rechnen die Krankenhäuser dann direkt mit den Krankenversicherungen ab. Die Übergangsregelung für die Fristenregelung auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gilt bis Ende 1992. Wird bis dahin keine neue gesamtdeutsche Lösung gefunden, soll die Frist laut Einigungsvertrag verlängert werden können. Lu