Senat zählt leere Wohnungen

■ Im letzten Jahr 189 mal die Zweckentfremdungsverordnung angewandt

Eine kleine Anfrage der CDU veranlaßte den Senat zu einer Raumpatrouille durch die leerstehenden Bremer Wohnungen und Häuser. Danach stehen derzeit in Bremen 73 private Wohnungen leer, die unter die sog. Zweckentfremdungsverordnung fallen.

Danach dürfen Häuser nicht ohne Grund leerstehen. Andernfalls kann der Senat Bußgelder an die Eigentümer verteilen, im schlimmsten Fall das Haus belegen. Die Verordnung, die seit Dezember letzten Jahres in Kraft ist, wurde inzwischen 189 mal, davon zehnmal in Bremerhaven, angewendet.

Für die vom Senat gezählten 73 Wohnungen kann ebenfalls die Zweckentfremdungsverordnung angewendet werden. Zu diesen privaten Objekten kommen noch einmal 31 Wohnungen aus dem Bestand der Bremischen Gesellschaft, die teilweise auf ihre Renovierung warten.

Insgesamt 13 mal setzte die Landesregierung Zwangsgelder für unbegründet leerstehende Wohnungen fest, 26 mal konnte die Vermietung der indizierten Wohnungen oder Häuser erreicht werden.

Die leeren Wohnungen, so stellte der Senat nach seiner Zählung fest, sind gleichmäßig über das gesamte Landesgebiet verteilt. mad