HMI-Ultimatum: Umweltsenatorin gelassen

■ Für Michaele Schreyer ist Töpfer-Schreiben keine neue Beurteilungsgrundlage für Forschungsreaktor

Hannover/Berlin (taz) — Der Streit zwischen dem Bund und den rot-grün regierten Ländern Niedersachsen und Berlin spitzt sich weiter zu. Die Berliner Umweltsenatorin Michaele Schreyer reagierte gestern nach außen gelassen auf das Ulitmatum von Töpfer, binnen 14 Tagen die Genehmigung des umstrittenen Forschungsreaktors am Berliner Hahn- Meitner-Institut zu erteilen. Das Schreiben Töpfers stelle keine neue Beurteilungsgrundlage dar, so Schreyer gestern. Die nächsten juristischen Schritte werde man aber „sorgfältig“ prüfen. In Berlin wird jetzt erst einmal auf ein von der Senatskanzlei in Auftrag gegebenes Gutachten gewartet, das angeblich bis Ende der Woche vorliegen soll. Sollte dieses Gutachten eine Genehmigung des Reaktors empfehlen, steht die rot-grüne Koalition kurz vor den Neuwahlen in Berlin am 2.Dezember erneut vor einer Zerreißprobe.

Nicht nur gegenüber dem Land Berlin, auch gegenüber Niedersachsen ließ Töpfer seine Muskeln spielen. Der Minister hat am Dienstag in einem „bundesaufsichtlichen Schreiben“ das Umweltministerium in Hannover zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen für das Atommüllendlager Konrad aufgefordert. Das Bundesumweltministerium bezeichnete das Schreiben als eine notwendige Vorstufe für eine „bundesaufsichtliche Weisung“ an Niedersachsen. Seine Aufforderung an Niedersachsen, das Planfeststellungsverfahren für Schacht Konrad zum Abschluß zu bringen, begründete Töpfer damit, daß ihm das niedersächsische Umweltministerium bereits am 15.Juni, also noch zu Zeiten der CDU/FDP-Landesregierung, die Auslegungsreife der Konrad-Unterlagen bestätigt habe.

Das niedersächsische Umweltministerium lehnte es ab, der Aufforderung Töpfers Folge zu leisten. Die Planunterlagen für Schacht-Konrad seien keineswegs bereits auslegungsreif, erklärte Ministeriumssprecherin Barbara Mussack. Nach dem Regierunsgwechsel habe man zunächst eine genaue Prüfung der Konrad-Unterlagen angeordnet. ü.o./kd