Einmütig gegen „Stimmungsmache“

■ Strobl-Lehrauftrag: Parlament verurteilt CDU-Attacken / Uni gewinnt Prozeß

"Gehen Sie in den Bundestag, Sie stören hier. Wenn man könnte, müßte man Ihnen mit einem Richterspruch das Handwerk legen. Sie kümmerlicher, mieser Denunziant.“ Die Parlamentsdebatte zum Lehrauftrag für Ingrid Strobl nutzte Wissenschaftssenator Henning Scherf gestern, um seinen in Sachen Hans-Wendt- Stiftung angesammelten Frust abzubauen. Sein Watschenmann: Der CDU-Fraktionsvize Günter Klein, der zuvor für die CDU „gegen die Erteilung eines Lehrauftrages für Dr. Ingrid Strobl“ protestiert hatte. Die ursprüngliche Behauptung der CDU, mit Ingrid Strobl werde ein ehmaliges Mitglied der RAF an die Universität berufen, mochte Klein nicht wiederholen. Doch auch der Lehrauftrag für Strobl war für Klein eine Schädigung des Ansehens der Universität. Zu einer eigenen Wertung langte es aber gestern nicht mehr. Statt dessen versteckte sich Klein hinter dem Kölner Soziologen Erwin Scheuch, der in einem Artikel behauptet hatte, die Vergabe des Lehrauftrages ermutige zur Rechtswidrigkeit.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Claus Dittbrenner verwies darauf, daß für die Vergabe von Lehraufträgen alleine der Fachbereich zuständig sei. Dittbrenner: „Wir haben das zu respektieren.“ Seine Parallele: Auch bei der Vergabe des Ehrendoktorhutes an Mercedes-Vorstand Werner Niefer sei alleine der Fachbereich zuständig gewesen. Mit der CDU-Kampagne werden Ingrid Strobl „geächtet, verdammt und gehetzt“. Ditbrenner: „Das ist reine Stimmungsmache.“ Die Grünen-Abgeordnete Helga Trüpel bezeichnete die CDU als „staatliche Gesinnungspolizei.“ Kudella und Klein hätten Rufmord begangen und der Universität geschadet. Trüpel zur Freude der SPD-Fraktion: „Ich bin sehr froh. daß Sie nie die Gelegenheit bekommen werden, Wissenschaftssenator zu werden.

Auch die FDP-Fraktion hatte für die CDU-Attacken keinerlei Verständnis. Der Abgeordnete Harld Neujahr: „Wer eine Strafe verbüßt hat, darf nicht für den Rest seines Lebens geächtet werden.

Die Universität wehrte sich gestern noch einmal mit einer Pressemitteilung gegen die CDU-Attacken. Der Lehrauftrag zum Thema „Frauenwiderstand gegen bevölkerungspolitische Maßnahmen“ sei nach den üblichen Kriterien geprüft worden. Die zeitlich auf 24 Stunden begrenzte Lehrveranstaltung gehöre zu einem Themenkomplex, der seit längerem in den Studiengängen Politik und Sozialwissenschaften behandelt werde. Die CDU-Kampage, so die Universität, sei aus rechtsstaatlichen und moralischen Gründen zu verwerfen.

Die erste Zivilkammer des Landgerichts Bremen hat gestern allen Mitgliedern der CDU Bürgerschaftsfraktion mit einem Beschluß untersagt, zu behauppten, „die Universität Bremen habe ein Ex-RAF-Mitglied, nämlich Frau Ingrid Strobl, an die Universität berufen.“ Für den Fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld von bis zu 500.000 Mark angedroht. Damit folgte das Gericht einem Antrag der Universität Bremen. hbk