Klage gegen Ausländergesetz?

■ Grüne wollen vors Bundesverfassungsgericht/ Neues Gutachten von Fritz Franz vorgelegt

Bonn (taz) — Vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wollen sich die Grünen bestätigen lassen, daß das neue Ausländergesetz gegen das Grundgesetz verstößt. Dies gab gestern in Bonn die grüne Bundestagsabgeordnete Erika Trenz bekannt. Sie legte dazu ein Gutachten von Fritz Franz, der früher Richter am Oberverwaltungsgericht in Berlin war, vor. Nach Ansicht von Erika Trenz verstößt das am 1. Januar 1991 in Kraft tretende Ausländergesetz gegen mehrere Verfassungsprinzipien. Darin, daß das Recht auf Aufenthaltsverfestigung, Ehegatten- und Kindernachzug und Rückkehroption nur unter Vorbehalt gewährt werden, sieht sie einen Verstoß gegen das Gebot des Vertrauensschutzes.

In der Tat hat das Bundesverfassungsgericht 1978 entschieden, daß Ausländer, deren befristete Aufenthaltserlaubnis routinemäßig wiederholt verlängert worden ist, Vertrauensschutz genießen. Dieser sei stärker als der Belang, nicht als Einwanderungsland zu gelten. Außerdem kommt das Gutachten zu dem Schluß, daß die neuen Bestimmungen das Verfassungsprinzip der allgemeinen Handlungsfreiheit verletzen, das Grundrecht auf Ehe und Familie nicht berücksichtigen, und die Garantie, sich gegen Eingriffe des Staates vor Gerichten wehren zu können, mißachten. Erika Trenz forderte die Bundestagsabgeordneten auf, einen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht zu unterstützen. Für diesen bedarf es ein Drittel aller Abgeordneter. Dies wären derzeit 221. Da SPD-Parlamentarier das neue Ausländergesetz immer wieder heftig kritisiert hatten, hofft Erika Trenz von ihnen unterstützt zu werden. ff