Holt Euer Geld!

Berlin. Ostberliner KünstlerInnen können sich bis zum 19.11. für einen Werkvertrag bei der Magistratsverwaltung bewerben. Voraussetzung für eine Förderung ist, daß der/die Bewerber/in über höchstens 495 Mark netto im Monat verfügt. Vorgesehen sind Werkverträge nach Westberliner Modell: also mit zwei bis fünf Stufen über jeweils 500 Mark, so daß jedes Kunstwerk, über das ein Vertrag abgeschlossen wird, mit 1.000 bis 2.500 Mark gefördert wird. Die Arbeiten müssen spätestens bis zum 10.12. der Jury vorgestellt werden, damit die Förderung noch aus dem Jahresetat 1990 bestritten werden kann. Nach Aussage von Winfried Lanschied von der Sozialen Künstlerförderung im Landesrat für Soziale Aufgaben haben sich bisher nur 40 der geschätzten 8.000 Ostberliner KünstlerInnen um eine Förderung beworben. Der Etat von 500.000 Mark würde damit nur zu einem Fünftel ausgeschöpft. Sozialstadtrat Wolfgang Sparing führte die geringe Resonanz unter anderem auf die Scheu vieler KünstlerInnen zurück, sich für eine soziale Förderung zu bewerben, auf die seiner Ansicht nach aber »ein Recht besteht wie auf das Kindergeld«. Interessierte KünstlerInnen bewerben sich bei der Magistratsverwaltung für Soziales, c/o Soziale Künstlerförderung im Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben, Marienfelder Allee 66, 1-48, 8497204. Anne-Kathrin Koppetsch