Mißtrauensvotum

Ein Mißtrauensvotum ist ein in parlamentarischen Systemen übliches Verfahren, um einer Regierung seitens des Parlaments das Mißtrauen auszusprechen und sie zu stürzen. Zum ersten Mal wurde ein solches Verfahren in Deutschland in der Weimarer Verfassung verankert. Im Artikel 42 der Berliner Verfassung ist festgelegt, daß das Abgeordnetenhaus dem Senat und jedem seiner Mitglieder das Vertrauen entziehen kann. Die antragstellende Fraktion muß den Antrag beim Präsidenten einreichen, die namentliche Abstimmung darf frühestens 48 Stunden nach dem Bekanntmachen des Antrags erfolgen. Um den Regierenden Bürgermeister oder einzelne Senatsmitglieder abzuwählen, reicht eine Mehrheit der gewählten Mitglieder. Sollte Momper abgewählt werden, muß er sofort zurücktreten, kann aber beauftragt werden, die Geschäfte kommissarisch bis zur Neuwahl fortzuführen. kd