NS-Geschädigte — Opfer der Einigung?

Bonn (taz) — Ganze Gruppen von NS-Opfern auf dem Gebiet der ehemaligen DDR laufen Gefahr, nicht entschädigt zu werden. So ist seit dem Frühjahr dieses Jahres unklar, wo solche NS-Verfolgte wo beantragen können, entschädigt zu werden, die in der früheren DDR aus politisch-ideologischen Gründen nicht als Widerstandskämpfer anerkannt waren und damit keine Ehrenpension bekamen.

Obwohl laut Einigungsvertrag das Arbeits- und Sozialhilfeministerium bis Ende 1991 gestellte Anträge abwickeln soll, fühlt man sich dort nicht zuständig. Überdies wurde es im Einigungsvertrag versäumt, das Allgemeine Kriegsfolgengesetz auf die fünf neuen Bundesländer zu übertragen. Damit fehlt dort lebenden Zwangssterilisierten, Euthanasiegeschädigten und anderen Opfern des Nationalsozialismus ein gesetzlicher Anspruch darauf, entschädigt zu werden.

All dies hat die Grüne Antje Vollmer nun veranlaßt, eine parlamentarische Anfrage an die Bundesregierung zu richten. Sie will etwa wissen, welches Ministerium die Anträge auf Ehrenpension abwickelt und wer genau anspruchsberechtigt ist. Außerdem verlangt sie Auskunft darüber, welche Leistungen an — in der ehemaligen DDR anerkannte — Widerstandskämpfer wegfallen und ob dies zum Teil politisch begründet wird. Die Regierung soll überdies sagen, ob sie bereit ist, Bewohner der ehemaligen DDR so zu entschädigen, wie Bewohner der Ex-BRD nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz entschädigt werden. ff