Dioxin in deponierter MVA-Schlacke

■ Niedersachsen will Weiterverwendung im Straßenbau trotzdem nicht verbieten

„Wir haben den ersten Schreck überwunden“, erklärte gestern nachmittag die Sprecherin des niedersächsischen Umweltministeriums nach einem Besuch des Bremer Abteilungsleiters für Müllfragen, Adolf Pösel, in Hannover. Niedersachsen werde kein Abnahmeverbot für Schlacken aus der Bremer Müllverbrennungsanlage (MVA) aussprechen, sondern das Bremer Gutachten über Dioxinfunde in der MVA-Schlacke zunächst „gründlich prüfen“.

Pösel hatte in Hannover erläutert, daß trotz der „alarmierenden Werte“ des Gutachtens einer Verwendung der Schlacke im Straßenbau nach wie vor nichts entgegenstehe. Es sei lediglich darauf zu achten, daß die Schlacke „oberhalb des Grundwassers oder möglicher Überflutung“ und „nicht im offenen Wegebau“ verwendet werden dürfe.

Um dies zu überprüfen, sollten Bremen und Niedersachsen eine „Nachweispflicht“ für die im Straßenbau verwendete MVA- Schlacke einführen.

Rund 80.000 Tonnen Schlacke fallen pro Jahr in der Bremer Müllverbrennungsanlage an, ca. 90 Prozent davon wurden bislang im niedersächsischen Straßenbau verwendet, der Rest wurde in Bremen verarbeitet. Das Zwischenlager auf der Blocklanddeponie, in dem die Schlacke bis zur Weiterverarbeitung liegt, mußte nach dem Ergebnis des Gutachtens jetzt als „kontaminiertes Gelände“ eingestuft werden. Es muß nun mit einem Dach oder einer Betonwanne vor Auswaschung geschützt werden, damit die Schwermetalle und Dioxine aus der MVA-Schlacke nicht ins Bremer Grundwasser gelangen können. Ase