RAF-Aussteiger Friedrich in Haft

Berlin (taz) — Der frühere RAF-Aktivist Ralf Baptist Friedrich ist am Montag abend auf Antrag von Generalbundesanwalt Alexander von Stahl in Hamburg vorläufig festgenommen worden. Der 1980 aus der RAF ausgestiegene Friedrich sei „dringend verdächtig“, an dem Bombenanschlag auf den damaligen Oberkommandierenden der Nato- Truppen in Europa, Alexander Haig, am 25. Juni 1979 in Belgien beteiligt gewesen zu sein, heißt es in einer Erklärung der Bundesanwaltschaft (BAW). Im Haftbefehl wird dem vor zehn Jahren mit seiner Lebensgefährtin Sigrid Sternebeck in die DDR übergesiedelten RAF-Aussteiger „versuchter Mord in drei Fällen in Tateinheit mit Herbeiführen eines Sprengstoffanschlags“ zur Last gelegt. Das Attentat auf Haig und seine Begleiter war damals nur knapp gescheitert, weil die in einem Schacht unter einer Brückenauffahrt deponierte Bombe um Sekundenbruchteile zu spät gezündet wurde. Friedrich war bereits anläßlich der Serienfestnahmen ehemaliger RAF-Mitglieder in der DDR im Juni kurzfristig festgenommen worden. Weil ein früherer Haftbefehl 1986 aufgehoben worden war, kam er jedoch rasch wieder frei. Nach den Aussagen anderer inhaftierter DDR-Heimkehrer soll Friedrich seinerzeit eine „Funk- Fernsteuerung für die Zündung der Sprengladung“ beschafft haben, die allerdings dann nicht verwendet worden sei. Außerdem habe er ursprünglich daß Fluchtmotorrad fahren sollen. Davon habe die Gruppe nur „wegen der mangelnden Fähigkeiten des Beschuldigten bei der Beherrschung eines Motorrades“ Abstand genommen, heißt in der BAW- Erklärung.

Unterdessen ist der Haftbefehl gegen Sigrid Sternebeck am Dienstag insoweit aufgehoben worden, als er sich auf die Entführung und Ermordung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer bezog. Ihr Hamburger Anwalt Reinhard Berkau nannte diese Entscheidung des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof gegenüber der taz einen „ganz wichtigen Etappensieg“. Beim Haftprüfungstermin am vorletzten Dienstag habe die BAW massiv um die Beibehaltung des Schleyer-Vorwurfs gerungen. Sternebeck bleibt aber wegen des Haig- Anschlags ebenfalls weiter in Haft. Dazu hatte sie ausgesagt, sie habe sich an der Tatvorbereitung lediglich im Jahr 1978 beteiligt. Zu dieser Zeit sei aber noch nicht die Tötung des Generals geplant gewesen, sondern seine Entführung zur Freipressung von RAF-Gefangenen.

Die verspätete Festnahme Friedrichs und die Verweigerung der Haftverschonung für Sternebeck legen den Verdacht nahe, daß die Bundesanwaltschaft hofft, von den beiden Details über die Anschläge des Jahres 1977 gegen Buback, Ponto und Schleyer zu erfahren. Das glaubt zumindest Reinhard Berkau. Die BAW sei offenbar verbittert darüber, daß Sternebeck zwar Aussagen mache, aber „nichts vom Hörensagen erzählt und auch niemanden zusätzlich belastet“. Gerd Rosenkranz