: Flughafen-Streit friedlich beigelegt
■ Kompromiß zwischen Senat und Klägern: Obergrenze der Lärmbelastung vertraglich festgelegt
Der Streit um den Ausbau des Bremer Flughafens ist beendet. Alle Klagen von Anliegern werden zurückgezogen, ab Mai wird die um 300 Meter auf jeder Seite verlängerte Startbahn für den Abtransport der in Bremen produzierten Airbus-Flügel zur Verfügung stehen. Das ist das Ergebnis eines außergerichtlichen Vergleichs, den der Senat gestern beschloß und der anschließend von Verkehrssenator Konrad Kunick und dem Anwalt der Kläger, Axel Adamietz, unterzeichnet wurde.
Kernpunkt des Vergleichs: Um den Flughafen herum wird eine „Lärmkontur“ festgelegt. Innerhalb dieser Grenze darf der aufs Jahr umgerechnete Fluglärm eine Obergrenze von 68 db(A) nicht mehr überschreiten. Damit ist sichergestellt, daß die AnwohnerInnen des innerstädtischen Bremer Flughafens in der Zukunft nur noch eine geringe Steigerung des Fluglärms hinnehmen müssen. Ist die Lärmkontur erreicht, dürfen zusätzliche Flüge nur noch dann genehmigt werden, wenn gleichzeitig durch leisere Flugzeuge Lärm „eingespart“ wird.
Trotz dieser Beschränkung, die auf die strikte Ablehnung der Flughafen-GmbH gestoßen war, kann die Zahl der Starts und Landungen allerdings bis 1995 von heute 56.000 auf rund 100.000 pro Jahr gesteigert werden. Auch der Plan des Wirtschaftssenators, bis zum Jahr 2.000 die Zahl der Passagiere und die Menge der Luftfracht zu verdoppeln, kann eingehalten werden, wenn die alten Donnervögel vom Typ Boeing 727 und B 1-11 tatsächlich völlig vom Bremer Himmel verschwinden.
Als „tragbaren Kompromiß zwischen Ökonomie und Ökologie“ bezeichneten Bürgermeister Wedemeier und Anwalt Adamietz gestern übereinstimmend ihren Vergleich. Zum ersten Mal wurden damit in der Bundesrepublik einem Flugplatz enge Lärmgrenzen gesetzt. Nachdem Wedemeier noch am Montag versucht hatte, Adamietz im persönlichen Gespräch die Forderung nach einer Lärmkontur abzuhandeln, stimmte der Senat gestern einstimmig dem Kompromiß zu.
Beschlossen wurde auch die Wiederinbetriebnahme der „Querwindbahn“, damit einmotorige Flugzeuge künftig in Richtung der unbewohnten Kladinger Wiesen starten können. Für die kleinen Flieger gilt dann auch ein Startverbot in der Mittagsruhe zwischen 13 und 15 Uhr und Sonntags ab 13 Uhr. Außerdem wird für Starts aus Osten eine neue Zurollbahn zum Endpunkt der Piste gebaut. Ase
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