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Kein Giftmüll in Mainhausen

■ Prozeßerfolg für die Gegner der Deponie Verwaltungsgerichtshof hebt Sofortvollzug auf

Frankfurt/Main (taz) — Der 5. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel hat gestern den letzten verbliebenen Teil des von der Landesregierung angeordneten Sofortvollzugs für die seit Jahren umstrittene Giftmülldeponie Mainhausen/ Mainflingen aufgehoben. Nach Auffassung der Richter durfte nämlich ein der Gemeinde gehörendes Waldgrundstück von der Betreibergesellschaft „Hessische Industriemüll GmbH“ (HIM) nicht zum Bau der Deponie genutzt werden. Trotz der Klage der Gemeinde hatte die HIM — mit Rückendeckung aus dem Umweltministerium (Sofortvollzug) — das Waldgrundstück teilweise roden und dort eine Straßenzufahrt zum Deponiegelände und zum Verwaltungsgebäude bauen und Maschendrahtzäune hochziehen lassen. Darüber hinaus wurden eine Dichtungswand und eine Beton-Entwässerungsrinne auf dem Gelände errichtet.

In seiner Urteilsbegründung machte der Kasseler Senat auch deutlich, daß das Verwaltungsgericht Darmstadt die gesamte Deponieplanung aufgrund eines „inhaltlich fehlerhaften Planfeststellungsbeschlusses“ schon vor Jahren zurecht aufgehoben habe. Und deshalb werde der von der Landesregierung seinerzeit im Rahmen der Berufung gegen dieses Urteil angestrengte Hauptsachenprozeß gleichfalls mit einer Niederlage für die CDU/FDP-Landesregierung enden. Der Rechtsanwalt der Gemeinde Mainhausen, Möller, hat das zuständige Oberbergamt inzwischen aufgefordert, von der HIM den sofortigen Abriß aller Bauwerke auf dem Gelände zu verlangen. Und Mainhausens Bürgermeister Gröning (CDU) ist schon dabei, die Planungen für einen Waldsee auf dem Gelände wieder aufzugreifen. Kpk

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