Senat droht Drogenhändlern

■ Rechtlich zweifelhafte Vorhaben von Razzia bisAbschiebung angekündigt

Mit mehr Polizeipräsenz, Razzien und Personenkontrollen, Abschiebungen und Aufenthaltsverboten für bestimmte Stadtteile will der Senat jetzt die Drogenkriminalität in Bremen bekämpfen. Das hat er gestern angekündigt. Insbesondere sollen „De-facto- Flüchtlinge“, das sind vor allem Kurden und Libanesen, die trotz abgelehnter Asylanträge in Bremen eine Duldung erhalten, auch ohne ein Strafverfahren oder gar ein Urteil dann abgeschoben werden, „wenn berechtigte Zweifel an der Täterschaft im Drogenhandel nicht bestehen“, heißt es in dem Senatsbeschluß.

Über die Anträge von Asylbewerbern, gegen die die Polizei den Vorwurf des Drogenhandels erhebt, soll so schnell wie möglich entschieden werden, um sie nach negativem Ausgang des Asylverfahrens ebenfalls abschieben zu können.

„Rechtlich gibt es überhaupt keine Möglichkeit, bei den Gerichten einzelne Asylverfahren vorziehen zu lassen“, wundert sich allerdings Eberhard Schultz, Bremer Anwalt in vielen Asylprozessen, über die Idee des schnellen Prozesses gegen vermeintliche Drogenhändler. Auch ein Aufenthaltsverbot für bestimmte Stadtteile sei rechtlich überhaupt nicht möglich.

Und eine Abschiebung aufgrund des einfachen Verdachts würde kein Gericht durchgehen lassen. Selbst nach einer Verurteilung wegen Drogenhandels dürften Ausländer häufig nicht abgeschoben werden, um eine Doppelbestrafung zu vermeiden. So droht für Drogenhandel, der in der Bundesrepublik mit vier Jahren Haft bestraft wird, in der Türkei zum Beispiel die Todesstrafe. Ase