Hoffnung für das Quotierungsgesetz

■ Abgeordnetenhauspräsident Wohlrabe beantragte endlich dritte Lesung für das Antidiskriminierungsgesetz/ Letzte Plenarsitzung im Rathaus Schöneberg/ Wie verhält sich die SPD?

Berlin. Für das Berliner Antidiskriminierungsgesetz (LADG) besteht nun doch ein Hoffnungsschimmer: der Präsident des Abgeordnetenhauses, Jürgen Wohlrabe (CDU), ließ sich nach wochenlanger Verzögerung endlich dazu herab, die dritte Lesung zu beantragen. Buchstäblich kurz vor Toresschluß, auf der letzten Plenarsitzung im Rathaus Schöneberg am kommenden Donnerstag, steht das LADG damit noch einmal auf der Tagesordnung. SPD und AL, die am 27. September das LADG bereits in zweiter Lesung verabschiedet hatten, könnten es nun erneut passieren lassen. Auch wenn der Präsident des Abgeordnetenhauses bei verfassungsrechtlichen Bedenken eine dritte Lesung beantragen kann, das letzte Wort hat aber das Parlament. Und dort besitzen AL und SPD noch immer die Mehrheit. Würde das LADG die dritte Lesung unverändert passieren, verbliebe es auch im sogenannten Zweiten Mantelgesetz, das die Übertragung der noch im September verabschiedeten Gesetze auf den Ostteil der Stadt regelt. Zur Debatte steht am Donnerstag das zweite Mantelgesetz.

Die AL kündigte bereits an, das LADG passieren zu lassen. Auch die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Helga Korthaase sprach gegenüber der taz die Hoffnung aus, daß ihre Fraktion das LADG in der dritten Lesung »unverändert annehmen« werde. Allerdings wird die SPD erst auf ihrer heutigen Fraktionssitzung endgültig über ihr Verhalten am Donnerstag entscheiden. Im Schöneberger Flurfunk war bereits zu hören, daß die SPD beim wichtigen Qualifikationsbegriff eventuell doch Abstriche machen will. Immerhin steht die SPD im Wort: In einem »Brief an die Wählerinnen« hat Momper sich das LADG bereits als frauenpolitischen Erfolg auf die Wahlfahnen geschrieben.

Auf der Fraktionssitzung der SPD wird auch das von Wohlrabe in Auftrag gegebene Gutachten, das die Verfassungswidrigkeit des LADG belegen soll, zur Diskussion stehen. Gutachter Michael Sachs, Professor für öffentliches Recht in Bonn, gilt nach Worten der AL-Politikerin Hohenberger als »Rechtsaußen« in der Verfassungsdiskussion. Sachs hält Quotierungsgesetze im öffentlichen Dienst grundsätzlich für verfassungswidrig. Entsprechend hart fiel auch sein Urteil über das LADG aus: Erstens werde der Grundsatz der »Bestenauslese« für den öffentlichen Dienst verletzt, zweitens sei eine Quotierung zugunsten von Frauen eine Benachteiligung von Männern — und verstoße damit gegen Artikel 3 Grundgesetz, der eine Diskriminierung wegen des Geschlechts verbiete. Die AL hat das Gutachten bereits als nicht stichhaltig zurückgewiesen. Grundsätzlich sei, so Hohenberger, die Verfassungsmäßigkeit des LADG nur von einem unabhängigen Gericht zu entscheiden. Helga Lukoschat