Kampf gegen Wucher von Vermietern und Maklern

■ Angestelltenkammer bietet kostenlosen Rat

Vermieter und Makler schlagen in Bremen immer mehr Kapital aus der Wohnungsnot. Mit dieser Beobachtung aus ihrer Rechtsberatung wandte sich die Angestelltenkammer gestern an die Presse. Mieterhöhungen seien vielfach unbegründet und deshalb auch nicht rechtskräftig, Kündigungen mit fadenscheinigem „Eigenbedarf“ der Besitzer unwirksam und Makler verlangen auch in Bremen immer öfter mehr als die ortsüblichen 1,5 Monatsmieten Courtage, berichtete der Rechtsberater der Kammer. Sie apellierte deswegen an die MieterInnen, ihre Rechte „konsequent wahrzunehmen“ und die (kostenlosen) Beratungsangebote von Angestellten-, Arbeiterkammer und Mietervereinen zu nutzen. „Wir wollen den Widerstand der MieterInnen stützen“, erklärte Kammerpräsident Bernhard Baumeister.

Rechtsberater Günther Kornblum hatte einen ganzen Stapel Beispiele mitgebracht, wie Vermieter in Bremen versuchen, ihren MieterInnen drastische Summen abzuknöpfen. Erlaubt sei jedoch eine Mieterhöhung von maximal 30 % in drei Jahren nur, wenn dafür triftige Gründe vorliegen: „Gestiegene Lebenshaltungs- oder Nebenkosten reichen nicht aus“, betonte Kornblum und riet, Mieterhöhungen genau wie Kündigungsgründe erst einmal überprüfen zu lassen. „Die Mieter machen keinen Gebrauch mehr von der Sozialklausel. Die meisten räumen die Wohnung eingeschüchtert, obwohl sie keine Ersatzwohnung gefunden haben“, so Kornblum.

Überhöhten Maklercourtagen will die Angestelltenkammer künftig mit Strafanzeigen begegnen: Wer mit seiner Forderung mehr als 20 % über der üblichen Courtage liegt, muß mit bis zu 50.000 Mark Geldbuße rechnen. 50 % überhöhte Maklergebühr gilt bereits als Wucher und kann zu einer Haftstrafe führen.

Als Konsequenz aus ihren Beobachtungen fordert die Angestelltenkammer vom Senat einen Mietspiegel für Bremen und die verstärkte Förderung von öffentlichem Mietwohnungsbau. ra