Rep-Plakate müssen weg

■ Gerichtliche Verfügung verbietet Wahlwerbung mit Foto eines jungen Berliners/ Bayram B. will zudem Klage gegen »Republikaner« einreichen

Berlin. Spät, aber nicht zu spät: Fünf Tage vor den Wahlen hat der 22jährige Bayram B., unfreiwillig bekanntgeworden durch die rassistische Wahlwerbung der »Republikaner«, eine gerichtliche Verfügung gegen die Reps erwirkt. Unverzüglich, so der gestern erlassene Gerichtsbeschluß, muß die Schönhuber-Partei die U-Bahn-Plakate wieder entfernen. Auf einem lebensgroßen Foto mit der Überschrift »Berlin muß deutsch bleiben« ist der gebürtige Türke mit erhobenen Fäusten inmitten behelmter Polizisten zu sehen. Der von Bayram B. beauftragte Rechtsanwalt Rainer Krummnow hatte die Verletzung des Persönlichkeitsrechts seines Mandanten geltend gemacht. Das Bild war am 20.April 1989 während einer Demonstration gegen rechtsradikale Feierlichkeiten anläßlich des 100. Geburtstages von Adolf Hitler gemacht worden.

Untersagt ist den »Republikanern« per Verfügung auch jede weitere Verbreitung anderer Druckerzeugnisse mit dem Bild von Bayram B. In den letzten Wochen flatterten mehrfach Hauswurfsendungen in die Briefkästen, auf denen das gleiche Bild mit dem Motto »Berlin muß deutsch bleiben« abgedruckt war. In »Stürmer«-ähnlichem Jargon werden den Empfängern auf dem Flugblatt die — so wörtlich — »neuesten alarmierenden Zahlen von der Überfremdungsfront« präsentiert. Sollten die Reps der Verfügung nicht nachkommen, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 500.000 Mark oder ersatzweise sechs Monate Haft. »Wenn ich heute noch eines von diesen Plakaten sehe«, kündigte Krummnow an, »werde ich Zwangsgeld beantragen.«

Das Foto hatten die Reps von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) unter dem Vorwand abgekauft, es in ihrer Mitgliederzeitung abdrucken zu wollen. Die Verwendung für Werbezwecke ist auf den 'dpa‘-Lieferscheinen ausdrücklich untersagt. Nach Angaben von Rainer Merkel, Chef des 'dpa‘-Bilderdienstes, habe man den Reps bereits am Freitag abend per Fax »mehr oder weniger verboten«, das Foto für ihre Parteiwerbung zu verwenden. Die Reps wiederum wollten vom Eingang dieses Schreibens nichts wissen.

Immerhin: Die unappetitliche Kampagne dürfte die Reps teuer zu stehen kommen. Denn das frühzeitige Abhängen von Plakaten wird nach Angaben von Detlef Kuno, Hauptabteilungsleiter der VVR Berek, die für Plakatierung auf U- und S-Bahnhöfen zuständig ist, extra berechnet und »kommt die ganz schön teuer zu stehen«. Bayram B. wird durch seinen Anwalt in den nächsten Tagen Klage gegen die »Republikaner« einreichen. anb