„Elefantenrunde“ nicht zwingend

MÜnster (ap) — Fünf Tage vor der Bundestagswahl sind die Grünen mit dem Versuch gescheitert, gerichtlich die Ausstrahlung einer Diskussionsrunde mit den Spitzenkandidaten der Parteien im ARD zu erzwingen. Das OVG Münster lehnte gestern den Erlaß einer einstweiligen Verfügung ab, die den WDR zur Veranstaltung einer „Elefantenrunde“ verpflichtet hätte. Die Grünen hatten geltend gemacht, daß sie in den bisherigen Wahlsendungen nicht oder nicht angemessen berücksichtigt worden seien. Der fünfte Senat des OVG widersprach jedoch dieser Einschätzung.

(Az: OVG Münster 5 B 3282/90)