Einheit im Landesrecht

■ Heute kann MagiSenat sogenanntes Mantelgesetz beschließen/ Bedenken bei Antidiskriminierungsgesetz

Berlin. Der Ausschuß für die Einheit Berlins — von Abgeordnetenhaus und Stadtverordnetenversammlung gebildet — hat gestern das 2. Gesetz zur Vereinheitlichung des Berliner Landesrechts verabschiedet. Damit kann dieses sogenannte zweite Mantelgesetz heute von beiden Stadtparlamenten beschlossen werden.

Umstritten blieb das von SPD West und der Alternativen Liste eingebrachte Antidiskriminierungsgesetz, das heute vom Abgeordnetenhaus in dritter Lesung verabschiedet werden soll. Die CDU hat gegen die dort festgelegte bevorzugte Einstellung von Frauen bei gleicher Qualifikation verfassungsrechtliche Bedenken und will das Gesetz in dem neu zu schaffenden Landesverfassungsgericht anfechten.

Justizsenatorin Jutta Limbach (SPD) teilte dem Ausschuß mit, daß 354 Bewerbungen von Ostberliner Richtern und Staatsanwälten zur Übernahme in den Gesamtberliner Justizdienst vorliegen. Der Richterwahlausschuß wird über die Anträge entscheiden. diak/dpa