Zwangsgeld beantragt

■ »Republikaner« ignorieren Gerichtsurteil/ Ausländerfeindliche Plakate hängen immer noch

Berlin. Nachdem die »Republikaner« gestern keine Anstalten machten, einer einstweiligen Verfügung Folge zu leisten und die Wahlplakate mit dem Foto des 22jährigen Bayram B. zu entfernen, hat dessen Anwalt, Rainer Krummnow, Antrag auf Vollstreckung eines Zwangsgeldes gestellt. Wie berichtet, hatte Bayram B. am Dienstag vor dem Landgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es den Reps untersagt, weiterhin Wahlmaterial mit seinem Bild zu verbreiten. Außerdem wurde angeordnet, bereits hängende Wahlplakate »unverzüglich zu beseitigen«. Für den Fall der Zuwiderhandlung hat das Gericht ein Zwangsgeld von bis zu 500.000 Mark oder ersatzweise sechs Monate Haft angedroht. Sowohl in der taz-Redaktion als auch in Krummnows Kanzlei meldeten sich mehrere AnruferInnen, die auch gestern noch Hauswurfsendungen der Reps aus der Post fischten, in denen der gebürtige Türke unter der Überschrift »Berlin muß deutsch bleiben« abgebildet ist. Das Foto war im April 1989 bei einer Demonstration gegen Neonazis entstanden. Krummnow verwies zudem auf eine Äußerung des Rep-Pressesprechers Thaler, der, auf die Gerichtsentscheidung angesprochen, in der 'BZ‘ vom Donnerstag mit den Worten zitiert wird, wer an einer Demonstration teilnehme, müsse damit rechnen, öffentlich dargestellt zu werden. Deutlicher, so Krummnow, könne man die Mißachtung einer gerichtlichen Anordnung »wirklich nicht mehr machen«. Danach befragt, wie er sich denn an der Stelle von Bayram B. fühlen würde, antwortete Thaler etwas kleinlauter. »Menschlich gesehen ist das nicht sehr fein, was ihm da passiert ist.« anb