Fauler Kompromiß für WiMis

■ Demnächst nur Stipendien statt Vertragsverlängerungen an der Uni

Wissenschaftliche MitarbeiterInnen der Universität sollen künftig nach Ablauf ihrer Arbeitsverträge mit der Universität nur noch ein Stipendium erhalten. So jedenfalls will es eine Deputationsvorlage aus dem Haus des Bildungssenators. Begründung: Mit diesem Verfahren soll möglichst vielen StudentInnen die Möglichkeit zur Promotion gegeben werden. Setzt sich die Vorlage durch, sind alle Studierenden betroffen, die länger als drei Jahre an ihrer Promotion arbeiten.

Stipendien sind billiger und nicht so reizvoll für Bummelanten, begründete Rainer Köttgen von Senator für Bildung die Vorlage durch die Blume. Ein Stipendium kostet nur die Hälfte einer WiMi-Stelle. So könnten mehr DoktorandInnen in den Genuß einer Bezahlung kommen.

Dagegen laufen die wissenschaftlichen Mitarbeiter, der Akademische Senat, der Personalrat und Hochschulrektor Timm Sturm. Die wissenschaftlichen MitarbeiterInnen sorgen sich nicht nur um ihren Unterhalt, der unter dem vorherigen liegen würde. Ein Stipendium bedeutet ein Rückschritt in soziale Unsicherheit: Keine Renten- und Sozialversicherung, keine Arbeitslosenversicherung oder Mutterschaftsurlaub. Und die meisten beenden ihre Dissertation nicht in drei Jahren. Denn wissenschaftliche MitarbeiterInnen werkeln nur ein Drittel ihrer ohnehin halben Stelle an ihrer Dissertation. Die anderen zwei Drittel beschäftigen sie sich mit Lehrveranstaltungen oder „Dienstleistungen für „ihre“ ProfessorIn.

Auf einer Deputationssitzung Ende November stand das Thema in einer Deputationssitzung auf der Tagesordnung. Dort einigten sich die Parteien auf einen Kompromiß. Beide Lösungen — die ordentliche Vertragsverlängerung und das Stipendium sollen nun alternativ möglich sein. Der Fachbereich allein hat über die Stichhaltigkeit von Begründungen zu entscheiden.

Christoph Bäuml, Hochschulentwicklungsplaner, erwartet, daß gar keine Stipendien vergeben werden: „Die Uni ist sich einig, daß die Stipendienlösung Quatsch ist und wird sie umgehen.“ Allerdings ist er mißtrauisch, „was für Haken und Ösen“ der Deputationsbeschluß nachher birgt — denn der muß noch festgeklopft werden.

Einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin schwant: „Wir sind erstmal ruhiggestellt. Aber die flexible Regelung wird eine Übergangszeit sein.“ Daß WiMis dann in der Abschlußphase ihrer Doktorarbeit nicht mehr qualifiziert arbeiten können, bedauert sie. Stefan Kahrs, als wissenschaftlicher Mitarbeiter Mitglied im Akademischen Senat erwartet auch, daß es zunächst nur Vertragsverlängerungen geben wird. Aber wahrscheinlich werde in den Text des Deputationsbeschlusses die Fußangel „in der Regel“ eingebaut. Und wenn „in der Regel“ dann nicht Stipendien vergeben werden, müßten die Fachbereiche schließlich mit vorgeschriebenen Quoten rechnen. bear