Grundstücksgerangel in Köpenick

■ Der Mietvertrag der »Kulturkommune Köpenick« wird nicht verlängert, weil angeblich die Treuhand über das Grundstück verfügt/ Treuhand erklärt sich für kommunales Eigentum »nicht zuständig«

Köpenick. Als sich im Frühjahr — noch zu Zeiten der Runden Tische — einige junge Leute zusammenfanden, um in die in der »Kulturwüste« des Neubaugebietes »Kietzer Feld« gelegene Ruine einer seit langem nicht mehr existierenden Möbelfabrik zu besetzen, ahnten sie sicher noch nicht, in welche Niederungen der Bürokratie sie sich damit begeben würden. Die Gründung eines Vereins mit dem Namen »Köpenicker Kulturkommune Alte Möbelfabrik e.V.« war da zu Anfang noch ein relativ unkompliziertes Unterfangen. Doch hoben vor der Kommunalwahl am 6. Mai noch alle Vertreter des Runden Tisches Köpenick — einschließlich die der Sozialdemokraten — beide Arme zum Zeichen der Zustimmung für das Projekt der Fabrikruinenbesetzer, so sah das nach der Inthronisierung der sozialdemokratischen Bürgermeisterin Monika Höppner schon ein wenig anders aus. Mit den Worten »es ist eben ein Unterschied, ob man als Runder Tisch etwas beschließt oder ob man in der Regierung sitzt« ließ sie die KulturkommunardInnen auf dem trockenen sitzen bzw. ohne einen Pfennig im Regen stehen. Immerhin erhielten sie von der damaligen Kommunalen Wohnungsverwaltung (KWV) einen vorerst bis 31. Juli befristeten Mietvertrag, der mit einer Option auf einen weitergehenden Vertrag, der »die weiteren Modalitäten der Nutzung und des Ausbaus« enthalten sollte, verbunden war.

Doch als der Termin nahte, winkte die zur »Köpenicker Wohnungsbaugesellschaft (KÖWOGE)« mutierte KWV ab: Die »Modalitäten der Finanzierung der Nutzung des Projektes« wären nicht erkennbar. Das Bezirksamt — selbst in argen Geldnöten — müßte die Rechtsträgerschaft übernehmen, dann erst wäre ein weiterführender Vertrag mit der Kulturkommune möglich. Wohl nicht ganz unbegründet äußerten Mitlieder des Kulturvereins schon damals den Verdacht, daß es der Wohnungsbaugesellschaft vielleicht schon ein wenig leid getan hätte, das für gewerbliche Zwecke so hervorragend geeignete Gebäude in der Karlstraße den Kulturleuten überlassen zu haben.

Verstärkt wurde der Eindruck dadurch, daß nachdem mit dem Sozialpädagogischen Institut (SPI) eine Institution gefunden wurde, die das Projekt finanziell unterstützen wollte, plötzlich von der Köpenicker Wohnungsbaugesellschaft zu hören war, sie könne über das Gebäude nicht mehr verfügen. Neuerdings, so die Auskunft der gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft, sei das Grundstück an die Treuhand übergegangen. Zwar hätte man einen Antrag an die Treuhandanstalt auf Übernahme des Grundstückes gestellt, so KÖWOBAG-Mitarbeiterin Staratzke, doch bis die sich entschieden hätte, könne Zeit vergehen.

Bei der Treuhand jedoch weiß man von all dem nichts. Die Treuhandanstalt, so der Direktor der Treuhand-Niederlassung Berlin, Helmut Coqui, verwalte grundsätzlich keine Grundstücke aus kommunaler Hand. Lediglich Grundstücke, die zu den ehemaligen VEBs gehören, fallen in ihr Zuständigkeitsgebiet. Auch Treuhandmitarbeiter Roland Tränkner bestätigt: »Kommunales Eigentum geht uns nichts an.«

Da es bisher noch immer keinen weiterführenden Vertrag mit der KÖWOBAG gibt, ist mittlerweile auch die Finanzierung durch das SPI in Frage gestellt — schließlich gibt es noch eine ganze Anzahl anderer Projekte, bei denen die Grundstücksfrage geklärt ist und die ebenfalls dringend finanzielle Unterstützung bedürfen. Olaf Kampmann