Schlacke-Deponie nicht genehmigt

■ MVA-Abfall weiter im Straßenbau verwendet / Grüne fordern Deponie

Für das Zwischenlager und die Aufbereitung der Schlacke aus der Bremer Müllverbrennungsanlage (MVA) gibt es weder eine abfallrechtliche, noch eine abwasserrechtliche Genehmigung. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der Grünen (vgl. taz vom 27.10.90) hervor. Die private Firma Heidemann, die die Schlacke zum Unterbaumaterial für den Straßenbau weiterverarbeitet, hat lediglich eine ganz normale Baugenehmigung. Und das, obwohl Analysen der MVA-Schlacke immer wieder einen hohen Anteil an Schwermetallen bis hin zu extrem giftigen Furanen und Dioxinen ergeben haben.

„Seit 1976 hätten das Zwischenlager und die Aufarbeitung für den Straßenbau überhaupt nicht mehr genehmigt werden dürfen“, kommentierte die Abgeordnete der Grünen, Elisabeth Hackstein, die Senats-Antwort. Allerdings stammt die Baugenehmigung für die Schlacke-Aufarbeitung bereits aus dem Jahr 1971. „Trotzdem müßte die Firma jetzt nach dem Verursacher-Prinzip für die notwendige Sanierung der Schlacke-Deponie verantwortlich gemacht werden“, meint Hackstein. Schließlich sind die Gifte aus dem MVA-Abfallprodukt bereits bis ins Grundwasser vorgedrungen, und die Notwendigkeit einer Abdichtung der Deponie nach oben oder unten wird auch von der Umwelt-Behörde anerkannt.

Trotz der nachgewiesenen Giftbelastung soll die Schlacke jedoch weiterhin im Straßenbau verwendet werden. Eine vom Senat in Auftrag gegebene Studie kommt zu dem Ergebnis, daß davon „nach derzeitigem Kenntnisstand keine umweltschädigenden Einflüsse ausgehen sollten.“ Die Formulierung wurde bewußt so vorsichtig gewählt: Langjährige Erkenntnisse, geschweige denn Grenzwerte für die Umweltgefährlichkeit von MVA-Schlacke im Straßenbau liegen nicht vor. „Damit ist das Ganze eine Glaubensfrage“, kritisiert Hackstein und fordert die Errichtung eine abgesicherte Deponie, auf der die Bremer MVA-Schlacke gelagert werden soll, bis genauere Kenntnisse über die von ihr ausgehende Gift-Gefahr vorliegen.

Ase