Benny sieht uns!

■ Ein toter Schnüffler und das Gesetz

Je länger die Tage, desto wahrer die traurigen Geschichten. Aber lesen sie selbst: Zehn Jahre ist es her, da kaufte ein Bremerhavener Rauschgiftfahnder auf seinen und seiner drei Kollegen ausdrücklichen Wunsch für 600 Mark einen Cockerspaniel. Er sollte die bereits diensttuenden vierbeinigen Berufsschnüffler unterstützen, und sein Name war Benny.

130 Mark berappte der Zollfahnder sodann an Steuern, Futter und Pflege monatlich für seinen Partner. Das kriegte er als „Versorgungsgeld“ von seiner Dienststelle erstattet. Doch 1983 unterlief dem bis dahin erfolgreichen Benny ein schweres Dienstvergehen: Ausgerechnet während der Arbeit verfiel er widerstandslos einer Zollhündin.

Ohne Abmahnung wurde Benny als Versager vom Dienst suspendiert, seinem Herrchen, einem Zollobersekretär, wurde das Versorgungsgeld für den Ex-Bullen gestrichen.Der Obersekretär ging vor Gericht, zweimal wurde der Antrag auf Fortzahlung des Versorgungsgeldes vom Verwaltungsgericht und der Oberfinanzdirektion Bremen abgelehnt.

Doch der Mann blieb beharrlich. Er versuchte es ein drittes Mal. Mehr als 8 000 Mark an „Hundepension“ waren bisher angefallen. Doch noch bevor der Bremer Verwaltungsrichter Jens Böhrnsen die Akte erneut aufschlug, gab Benny im Oktober 1989 seinen letzten Knochen ab und entwich gen Himmel.

Richter Böhrnsen hat jetzt beiden Prozeßbeteiligten, dem Zollobersekretär und der Oberfinanzdirektion, vierzehn Tage Zeit gegeben, sich zu vergleichen. Die Frist, zählt man die Wochenenden dazu, läuft am Heiligen Abend ab. Gert Simberger (dpa)