Hausbesitzer kauft sich mieterfrei

■ Räumungsklage endete mit Vergleich: 5.000 Mark an Mieterin

Nur kurz dauerte gestern die Verhandlung einer Räumungsklage gestern vor dem Bremer Amtsgericht. Die Parteien einigten sich auf den vom Richter vorgeschlagenen Vergleich: Der Hausbesitzer muß mindestens 5.000 Mark zahlen, um die unliebsame Mieterin aus der Wohnung zu bekommen, in die er selbst gerne einziehen will.

„Maklercourtage 1.800 Mark, Umzugskosten mit Neudekorationen 3.000 Mark, macht rund 5.000 Mark, keine Beteiligung der Mieterin an den Renovierungskosten — das sind die Summen, über die wir uns hier unterhalten können“, so Richter Manfred Schubert kurz und knapp gleich zu Beginn, als dulde er keinen Widerspruch. Der Käufer des Hauses, das vormals im Besitz der Bremischen war, versuchte nur kurz, an den Renovierungskosten etwas zu drehen, denn die Wohnung sei mehr als normal abgenutzt, die Türen beschädigt. „Wollen Sie sich jetzt hier einigen oder erstmal wieder nach Hause gehen?“ drohte der Richter. Das half. Und der Hausbesitzer muß zahlen.

Die Vorgeschichte: Die Bremische hatte das Haus am Osterdeich an den neuen Besitzer verkauft und sich vorher mündlich versichern lassen, daß die Mieterin darin wohnen bleiben könnte. Das wollte der neue Besitzer aber in Wirklichkeit nicht. Der frischgebackene Hausbesitzer ließ sich einen Trick einfallen: Er verkaufte alle Wohnungen als Eigentumswohnungen, einschließlich der, die er selbst bewohnt. Damit umging er das Gesetz, als Käufer fünf Jahre lang keinen Eigenbedarf anmelden zu dürfen. Denn nun hatte er selbst keine Wohnung mehr und damit einen Grund, der Mutter mit drei Kindern die Wohnung zu kündigen. Die arbeitslose Ausländerin konnte aber für sich und ihre drei Kinder keine Wohnung finden. Der Hausbesitzer strengte eine Räumungsklage an.

Die Parteien einigten sich auf folgenden Vergleich: Die Mieterin muß bis spätestens 30. November nächsten Jahres ihre Wohnung verlassen haben. Dafür erhält sie vom Hausbesitzer 5.000 Mark. Für jeden Monat, den sie früher auszieht, bekommt sie noch 500 Mark hinzu. Das heißt, wenn sie Ende Januar kommenden Jahres auszieht, bekommt sie 10.000 Mark. Anwalt der Mieterin, Hans-Georg Schumacher: „Das ist eine großzügige Vergleichsregelung. Der Richter hat die berechtigten Belange der Mieterin gesehen.“ bear